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Untergeschoben

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Bei den Verbraucherzentralen häufen sich seit Jahren die Beschwerden über untergeschobene Energielieferverträge. Betroffene berichten, dass ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters eingeleitet wurde, obwohl sie diesem gar nicht zugestimmt hatten.

Dies ist möglich, da der Wechsel des Strom- und Gasvertrags mittlerweile schnell und unbürokratisch durchgeführt werden kann. Für einen Lieferantenwechsel werden lediglich Name, Adresse und Zählernummer benötigt. Zudem muss sich Ihr aktueller Versorger keine Vollmacht vorzeigen lassen, wenn Ihr Neulieferant für Sie den Vertrag kündigt. Das soll den Anbieterwechsel vereinfachen und beschleunigen.

Doch genau daraus ergeben sich auch Missbrauchsmöglichkeiten. Die Krux: Der neue Versorger kann schlicht behaupten, dass ihm eine Kündigungsvollmacht erteilt wurde – ohne diese tatsächlich bei Ihnen eingeholt zu haben. Sie als Kunde erfahren davon dann häufig erst nachträglich über die Auftrags- oder Kündigungsbestätigung.

Ungewollte Kündigung: Klage gegen E.ON

Nicht alle Anbieter scheinen verinnerlicht zu haben, dass der Kunde beim Vertragswechsel eine schriftliche Kündigungsvollmacht (zumindest in elektronischer Form) erteilen muss. Den Marktwächtern liegen entsprechende Beschwerden über den Energiegiganten E.ON vor. Dieser soll bei unaufgeforderten Werbeanrufen Lieferverträge angeboten und während des Gesprächs die Vollmacht zur Kündigung des Altvertrags per SMS eingefordert haben. Anschließend wurde offenbar ein Vertragswechsel eingeleitet, obwohl keine Vollmacht erteilt wurde. Die Marktwächter-Experten haben E.ON wegen dieses Vorgehens abgemahnt und Klage erhoben.

Fake-Gewinnspiele und Datenhändler: Die Maschen der Energielieferanten

Am häufigsten werden Stromverträge untergeschoben, wie eine Studie der Marktwächter offenlegt. Unseriöse Werber arbeiten dabei mit allen Tricks:

  • Einige Energieanbieter sind zunächst freundlich, werden später dann aber sehr fordernd.
  • Teilweise vermitteln die Energielieferanten den Eindruck, sie seien unabhängige Energieberater.
  • Manche Betroffene werden unter dem Vorwand eines Gewinnspiels oder einer Umfrage kontaktiert und erkennen im Gespräch selbst keinen Bezug zu ihrem Strom- oder Gasvertrag.
  • In einem vorliegenden Fall gaben die unseriösen Werber vor, im Auftrag der Bundesnetzagentur anzurufen.
  • Vieles spricht zudem dafür, dass Anbieter im Vorfeld auf professionelle Datenhändler zurückgreifen und so bereits bei Kontaktaufnahme über zahlreiche Informationen ihrer Gesprächspartner verfügen.
  • Untergeschobener Vertrag: Das können Sie tun

    Wurde Ihnen ungewollt ein Strom- oder Gasvertrag untergeschoben, dann sollten Sie sich wehren:

    • Innerhalb der Widerrufsfrist können Sie den Vertrag bei Ihrem Neulieferanten widerrufen. Die Frist dafür beträgt 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss – allerdings nur, wenn Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Wenn nicht, beträgt die Frist ein Jahr und 14 Tage. Reichen Sie Ihren Widerruf am besten schriftlich per Fax oder Einschreiben ein.
    • Bestreiten Sie den Vertragsschluss schriftlich. Versenden Sie den Brief dazu ebenfalls am besten per Einschreiben mit Rückschein.
    • Informieren Sie zudem Ihren bisherigen Anbieter darüber, dass die Kündigung nicht wirksam ist und Ihr ursprünglicher Vertrag weiterhin besteht.
    • In der Praxis kann es allerdings dazu kommen, dass sich Ihr alter Anbieter nicht darauf einlassen will, Ihren Vertrag wieder zu den ursprünglichen Bedingungen herzustellen bzw. weiterlaufen zu lassen. Ist dies der Fall, sollten Sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, in die meist teurere Grundversorgung zu fallen.
    • Mehr zu Ihrem Widerrufsrecht bei Verträgen können Sie hier nachlesen.

 

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