Bundesjustizminister Marco Buschmann plant eine Unterhaltsrechtsreform, um mitbetreuende Elternteile zu entlasten. Eckpunkte des Vorhabens sollen bald veröffentlicht werden. Besonders betroffen sind Trennungsfamilien, in denen ein Elternteil die Hauptbetreuung übernimmt, der andere zu 30 oder 40 Prozent an der Erziehung teilhat. Die Reform soll faire Verteilung der Unterhaltslasten ermöglichen und je nach Betreuungsanteil Unterschiede schaffen. Diejenigen, die sich stark engagieren, könnten um etwa 100 Euro pro Monat entlastet werden. Das aktuelle Unterhaltsrecht berücksichtige nicht, dass viele Eltern ihre Kinder nach Trennung gemeinsam betreuen. Buschmann betonte, die Reform helfe auch Müttern durch stärkeres Engagement der Väter bei der Betreuung. Ziel sei es, Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser im Unterhaltsrecht zu berücksichtigen, ohne das Kindesexistenzminimum zu gefährden. Dies ist bereits im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart.
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