Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Celle für das Jahr 2024 stehen auf der Internetseite des Oberlandesgerichts (Oberlandesgericht Celle (niedersachsen.de)) unter der Rubrik „Rechtsprechung“ zum Download bereit. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich, bilden aber für die Familiengerichte des Bezirks eine wichtige Orientierungshilfe bei der Unterhaltsberechnung.
Die aktualisierten unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Celle beinhalten die Düsseldorfer Tabelle 2024 auf Basis der 6. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 29. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 330), nach der sich die Bedarfssätze für Kinder ab Januar 2024 deutlich erhöhen. Dem steht das Kindergeld gegenüber, das sich seit dem 1. Januar 2023 für alle Kinder einheitlich auf 250 € beläuft und nach den gesetzlichen Regelungen mit den Bedarfssätzen zu verrechnen ist.
Der Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt auch im Jahr 2024 weiterhin im Regelfall monatlich 930 € (ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung).
Die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen sind ebenfalls deutlich angehoben worden. So steigt zum Beispiel der notwendige Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen zum Jahreswechsel von bisher 1.370 € um 80 € auf 1.450 € an. Ähnliche Veränderungen finden sich auch zu den weiteren Selbstbehaltssätzen. Dies beruht auf den mit der Einführung des Bürgergeldes einhergehenden Veränderungen, insbesondere der Fortschreibung der Regelbedarfe. Der Selbstbehalt kann im Einzelfall angemessen erhöht werden.
Darüber hinaus enthalten die Leitlinien redaktionelle Änderungen, die auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweisen.
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