AKTIENGESELLSCHAFT FÜR UMSATZFINANZIERUNG S.A.,
HANDELND FÜR DIE EMISSIONSCOMPARTMENTS,
5, rue Heienhaff,
L-1736 Senningerberg,
(die „Emittentin“)
ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG
Aufforderung zur Stimmabgabe
durch die AKTIENGESELLSCHAFT FÜR UMSATZFINANZIERUNG S.A.,
betreffend die Inhaberschuldverschreibungen
„IHS D Mittelstand VIII“
unter der ISIN XS2203810051
mit einem Gesamtemissionsvolumen von bis zu
EUR 300.000.000,00
(in Worten: Euro dreihundert Millionen)
eingeteilt in bis zu 2.400 untereinander gleichrangige Inhaberteilschuldverschreibungen mit
einem Nennbetrag von je EUR 125.000,00,
begeben am 31. Juli 2020
gemeinschaftlich durch die Emissionscompartments.
Die Aktiengesellschaft für Umsatzfinanzierung S.A. („AGfU“), Senningerberg, (die „Emittentin”) fordert hiermit die Gläubiger der Schuldverschreibungen (die „Schuldverschreibungsinhaber”) zur
Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung
innerhalb des Zeitraums beginnend am 16.03.2021 um 9:00 Uhr und endend am 19.03.2021 um 9:00 Uhr auf.
I. |
Hintergrund für die Aufforderung zur Stimmabgabe und Erläuterung der Beschlussgegenstände: Die Inhaberschuldverschreibungen „IHS D Mittelstand VIII“, begeben am 31. Juli 2020, werden zum 31. Juli 2021 fällig. Das Portfolio wird nicht als IHS IX fortgeführt, da das zugrunde liegende wirtschaftliche Modell nicht mehr tragfähig ist. Eine Schuldverschreibungsrollierung gemäß Ziffer 3.1.3 der Anleihebedingungen bzw. Ziffer 7 des Zeichnungsscheins findet nicht statt. Die Emittentin lädt in diesem Zusammenhang die Schuldverschreibungsinhaber zur Abstimmung über eine Änderung der Anleihebedingungen ein. Die Anleihebedingungen vom 16. Juli 2020 beschreiben in Ziffer 4.2 das Verfahren zur Ausübung der Rückkaufoption der Schuldverschreibungen. Die in Ziffer 4.2 vorgesehenen Fristen und Publizitätspflichten sind zu den Zwecken der Information und einem Übereilungsschutz der Schuldverschreibungsinhaber nicht mehr erforderlich, da unter den Schuldverschreibungsinhabern Übereinstimmung über eine kurzfristige Ausübung der Rückkaufoption der Schuldverschreibungsinhaber besteht. Lange Fristen und Publizitätspflichten widersprechen dem Interesse der Schuldverschreibungsinhaber an einer zügigen Ausübung der Rückkaufoption durch die Emittentin. Die Anleihebedingungen sollen insofern geändert werden, dass ein Rückkauf in einem vereinfachten Verfahren möglich ist. Die AGfU wird den Schuldverschreibungsinhabern Sparkassen Hochschwarzwald, Pforzheim-Calw und Rhein Nahe mit der ISIN XS2203810051 vorrangig anbieten, die Inhaberteilschuldverschreibungen mit Wirkung zum 28. Februar 2021 zu einem Kaufpreis von 100 % des ursprünglichen Nominalwerts zurückzukaufen. Um einen Rückkauf zum Preis von 100 % des Nennbetrags der Teilschuldverschreibungen ermöglichen zu können, muss auf Zinsen ab 1. Januar 2021 bis zum Ende der Laufzeit (31. Juli 2021) verzichtet werden. Die Schuldverschreibungsinhaber nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass mit Zustandekommen des nachstehend vorgeschlagenen Beschlusses die Handelbarkeit der Schuldverschreibungen nicht mehr zulässig ist und in Absprache mit der Zahlstelle eingeschränkt werden wird. Die Kreisparkasse Biberach und die Lux Kapitalmarkt Management AG sind nur zum Rückverkauf berechtigt, falls einer der Schuldverschreibungsinhaber Sparkasse Hochschwarzwald, Pforzheim-Calw oder Rhein Nahe ihre Inhaberteilschuldverschreibungen nicht zurückverkaufen (aufschiebende Bedingung). Die Kreissparkasse Biberach und die Lux Kapitalmarkt Management AG sind in Kenntnis und akzeptieren die damit einhergehende Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Schuldverschreibungsinhabern. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass durch die Abwicklung des Portfolios kein Kündigungsgrund für AGfU gemäß AGB 22.2 (j) der Ankaufsdokumentation ausgelöst wird. Eine Kündigung oder ein Ankaufsstopp der Forderungskaufverträge als Investition der Emissionserlöse ist nicht Gegenstand der vorliegenden Beschlussgegenstände. Eine Kündigung oder ein Ankaufsstopp zu einem späteren Zeitpunkt bleiben von den vorliegenden Beschlussgegenständen unberührt. Mit der hiermit ausgesprochenen Aufforderung zur Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung sollen eine zügige Liquidierung des Portfolios erreicht und weitere etwaige Verluste vermieden werden. Die Emittentin schlägt daher die unter Ziff. III folgenden Beschlussgegenstände vor. |
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II. |
Rechtsgrundlage für die Abstimmung ohne Versammlung Auf die Inhaber(teil)schuldverschreibungen findet das Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 („SchVG“) Anwendung. Die Schuldverschreibungsinhaber können die der begebenen Schuldverschreibung zugrunde liegenden Anleihebedingungen vom 16. Juli 2020 nach Maßgabe von Ziffer 18 der Anleihebedingungen vom 16. Juli 2020 und der gesetzlichen Vorgaben des § 5 Abs. 4 SchVG durch Mehrheitsbeschluss ändern. Für die Beschlussgegenstände unter Ziffer III. Nr. 2 und Ziffer III. Nr. 3 ist eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 75 % der teilnehmenden Stimmrechte erforderlich. Beschlüsse, mit denen der Veränderung der Fälligkeit, der Verringerung oder dem Ausschluss der Zinsen zugestimmt wird, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer qualifizierten Mehrheit (§ 5 Abs. 4 S. 2 Hs. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SchVG). Mit dem Beschlussgegenstand unter Ziffer III. Nr. 1 wird ein wesentlicher Inhalt der Anleihebedingungen geändert, so dass auch für diesen Beschlussgegenstand eine Mehrheit von mindestens 75 % der teilnehmenden Stimmrechte erforderlich ist (vgl. § 5 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 SchVG). Eine Beschlussfassung ist möglich im Wege einer Gläubigerversammlung oder im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung, vgl. § 5 Abs. 6 SchVG i.V.m. Ziff. 18 Anleihebedingungen. Für eine Abstimmung ohne Versammlung gelten die Bestimmungen des § 18 SchVG. |
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III. |
Beschlussgegenstände der Abstimmung ohne Versammlung und Vorschlag zur Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen: Die Emittentin schlägt hiermit den Schuldverschreibungsinhabern vor, Folgendes zu beschließen:
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IV. |
Antizipierte Zustimmung der Emittentin Die Emittentin stimmt hiermit unwiderruflich und im Voraus der Änderung der Anleihebedingungen, wie in dem Beschlussvorschlag unter Ziff. III. vorgesehen, zu. |
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V. |
Verfahren der Abstimmung ohne Versammlung sowie Art und Form der Abgabe der Stimmen:
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VI. |
Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte, Nachweise:
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VII. |
Vertretung bei der Abstimmung ohne Versammlung durch Bevollmächtigte: Die Schuldverschreibungsinhaber, die nicht persönlich an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen möchten, können sich bei Abstimmung ohne Versammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Für die Vollmacht ist Textform (§ 126b BGB) genügend. Auch im Fall der Vertretung reicht für den Nachweis der Berechtigung ein in Textform erstellter Nachweis der Inhaberschaft durch das depotführende Institut aus. Auf der Homepage der Emittentin (http://luxag.eu/) wird ein entsprechendes Vollmachtsformular zur Verfügung gestellt. |
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VIII. |
Beschlussfähigkeit und Auszählung der Stimmen:
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IX. |
Gegenanträge und Ergänzungsverlangen:
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X. |
Inkrafttreten der beschlossenen Änderungen Die Änderungen der Anleihebedingungen unter Ziff. III. treten in Kraft, wenn: ― mindestens 75 % der teilnehmenden Stimmrechte den Änderungen zugestimmt haben, ― der Beschluss nicht gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 – 3 SchVG angefochten wurde oder etwaige Anfechtungs- und/oder Nichtigkeitsklagen durch Vergleich, Rückzahlung oder Erledigung der Hauptsache beendet worden sind oder das zuständige Gericht gemäß § 20 Abs. 3 Satz 4 SchVG in Verbindung mit § 246a Aktiengesetz durch Beschluss auf Antrag der Emittentin festgestellt hat, dass die Erhebung von Anfechtungs- und ggf. Nichtigkeitsklagen der Durchführung des Beschlusses der Gläubiger nicht entgegensteht und dass Mängel dieses einheitlichen Beschlussvorschlags die Wirkung der Durchführung nicht berühren. ― die geänderten Anleihebedingungen bei der Emittentin hinterlegt und für die Dauer von mindestens einem Monat auf der Website der Emittentin http://luxag.eu/ veröffentlicht wurden. |
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XI. |
Unterlagen Vom Tag der Aufforderung zur Stimmabgabe an bis zum Ende des Abstimmungszeitraums stehen den Schuldverschreibungsinhabern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin http://luxag.eu/ zur Verfügung: ― Diese Aufforderung zur Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung; ― Die Anleihebedingungen in der Fassung vom 16. Juli 2020; ― Formular für die Stimmabgabe im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung (wird ab dem 03.03.2021, ab spätestens 18:00 Uhr zur Verfügung gestellt). Auf Verlangen eines Schuldverschreibungsinhabers, das an die Emittentin per Post, per Fax oder per Email an folgende Adresse:
zu richten ist, werden Abschriften der vorgenannten Unterlagen diesem unverzüglich und kostenlos übersandt. |
Aktiengesellschaft für Umsatzfinanzierung S.A.
Der Vorstand
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