Natürlich setzen wir uns immer für Verbraucher und Vertrieb dann ein, wenn es einen konkreten Verdacht auf Unregelmäßigkeiten gibt; insofern sind wir natürlich immer an Informationen interessiert.
Doch wir wissen auch aus der Vergangenheit, dass es beim Unternehmen PIM Gold seit Jahren einen eskalierenden Streit zwischen einem ehemaligen Mitarbeiter und dem Unternehmen PIM Gold gibt, der auch schon Gerichte in vielen Verfahren beschäftigt hat.
Nun gab es am heutigen Tage eine Mail an viele Redaktionen in Deutschland, die sich mit dem Thema „Verbraucherschutz“ befassen.
Kaum einer dieser dort genannten Redaktionen wird dann aber vermutlich auf den Inhalt der Mail „anspringen“, denn zu offensichtlich sind dort Behauptungen enthalten, die so nicht stimmen können. Das hat eine erste Überprüfung bereits ergeben.
Für uns ist das wieder ein Teil dieses bereits lang anhaltenden Streits zwischen den offensichtlich mittlerweile verfeindeten Parteien.
Was uns bei der Mail fehlt, sind nachweisbare belegte Fakten, sonst kann man solche Behauptungen nicht veröffentlichen.
Jedes betroffene Unternehmen würde ansonsten natürlich auf denjenigen losgehen, der solche „unwahren und nicht belegbaren Tatsachen“ behauptet. Dafür bekommt er dann relativ schnell auch eine einstweilige Verfügung bei Gericht. Kann der Beklagte dann im Prozess keine Belege für seine umfangreichen Behauptungen vorlegen, kann es teuer werden.
Also, wer immer auch diese Mail verfasst hat, muss nachweisbare Belege für alle Behauptungen nachlegen, mit korrektem und vollem Namen zu der Veröffentlichung stehen und schon wird ein Artikel daraus.
So, in der jetzigen Form, muss und kann man das leider nur als Unternehmensbashing ansehen. Damit hat man selber keine Glaubwürdigkeit und hilft weder Kunden noch Vermittlern.
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