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Unternehmensbeteiligungen und Alternative Investmentfonds (AIF)

Kidaha (CC0), Pixabay
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Unternehmensbeteiligungen und Alternative Investmentfonds (AIF)

Definition und Struktur:
– Anlageformen, die Investitionen in Großprojekte und Sachwerte ermöglichen
– Seit 2013 als Investmentaktiengesellschaft oder Investmentkommanditgesellschaft strukturiert
– Anleger werden durch Beitrittserklärung und Kapitaleinlage zu Mitunternehmern
– Typische Investitionsziele: Immobilien, Schiffe, Unternehmensbeteiligungen

Merkmale und Risiken:
– Lange Laufzeiten von 10-20 Jahren, meist ohne vorzeitige Kündigungsmöglichkeit
– Hohes Risiko bis hin zum Totalverlust der Einlage
– Renditeversprechen sind ungewiss
– Besonders riskant bei kreditfinanzierter Beteiligung
– Schwierige Veräußerung von Anteilen auf dem Zweitmarkt

Kosten und Erträge:
– Hohe Initialkosten (bis zu 20% der Anlagesumme) für Agio, Provisionen, etc.
– Nur ein Teil der Einlage fließt in tatsächliche Investitionen
– Auszahlung bei Vertragsende abhängig vom Gesellschaftsvermögen abzüglich Verbindlichkeiten

Rechtliche Aspekte:
– Widerrufsrecht bei bestimmten Vertriebsformen (14 Tage)
– Ordentliche Kündigung nur zu vertraglich festgelegten Zeitpunkten möglich
– Fristlose Kündigung bei Unzumutbarkeit (z.B. arglistige Täuschung, Falschberatung)
– Mögliche Schadensersatzansprüche bei fehlerhafter Beratung

Steuerliche Aspekte:
– Beworbene Steuervorteile oft nur für Hochverdiener relevant
– Individuelle steuerliche Prüfung empfehlenswert

Empfehlung:
– Gründliche Prüfung der Anlageform und ihrer Risiken vor Vertragsabschluss
– Bei Unsicherheiten oder Problemen: Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen

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