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Unternehmerische Beteiligung

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Gerade im wirtschaftlichen Bereich ist immer wieder von unternehmerischen Beteiligungen die Rede. Doch was genau versteht man eigentlich darunter?

Was ist eine unternehmerische Beteiligung?

 Ganz einfach gesagt, besteht eine solche immer dann, wenn sich jemand mit einer Geldanlage an dem Besitz eines Unternehmens beteiligt, also Anteile daran erwirbt. So werden beispielsweise Gesellschaften zur Durchführung geplanter Projekte gegründet. Beteiligen Sie sich daran, werden Sie selbst zum Unternehmer. Unternehmerische Beteiligungen werden auch als Kapitalbeteiligung bezeichnet. Wer die Beteiligung hält, wird als Anteilseigner – Aktionär oder Gesellschafter – bezeichnet.

Arten unternehmerischer Beteiligungen

 Zum Anteilseigner wird man durch Kauf von Aktien oder Einzahlung der mit dem Unternehmen vereinbarten Kapitalbeteiligung. Es gibt verschiedene Arten der Beteiligungen. Liegt die Beteiligungsquote unter 50 % spricht man von einer Minderheitsbeteiligung. Eine Sperrminorität liegt in der Regel bei Beteiligungsquoten zwischen über 25 % und unter 50 % vor. Eine qualifizierte Mehrheitsbeteiligung besteht bei Beteiligungsquoten von 75 % bis zu 95 %. Bei Beteiligungsquoten im Bereich zwischen 95 % und 100 % ist die Rede von einer Eingliederungsbeteiligung oder auch Squeeze-out-Beteiligung. Daneben gibt es noch die offene und stille Beteiligung. Während die offene Beteiligung für jedermann im Jahresabschluss erkennbar ist, ist die stille Beteiligung (auch stille Gesellschaft genannt) weder aus dem Jahresabschluss noch aus dem Handelsregister erkennbar.

Formen unternehmerischer Beteiligungen

 Unternehmerische Beteiligungen sind auf vielfältigen Gebieten möglich. So beispielsweise in den Bereichen Immobilien, Infrastruktur, Energie, Finanzen oder auch im Bereich Schiffe – etwa als Gesellschafter einer Partenreederei.

Unternehmerische Beteiligung bedeutet auch Risiko

Beteiligen Sie sich an einem Unternehmen, das sehr erfolgreich am Markt agiert, so werden Sie auch stark davon profitieren. Nehmen wir beispielsweise das Unternehmen Google. Frühzeitig investiert, wäre dies eine sehr lukrative unternehmerische Beteiligung gewesen. Das ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. Denn unternehmerische Beteiligungen binden nicht nur Kapital für einen längeren Zeitraum, auch besteht immer die Gefahr, dass das Unternehmen Pleite geht. Dann ist womöglich auch das Geld weg.

 Unternehmerische Beteiligung gut abwägen

 Es ist ratsam, vor einer unternehmerischen Beteiligung einen Finanzplan zu erstellen. Dieser sollte sorgfältig erarbeitet werden. Dabei sind immer das wirtschaftliche Risiko und die Bindung des Kapitals zu beachten.

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