Handelsplattform bankdefx.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Handelsplattform bankdefx.com die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Auf der Plattform werden Handelskonten für Kunden eröffnet. Über die Konten soll ein Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Forex, Waren und Rohstoffen (commodities), Aktien, Indizes und Kryptowährungen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Ebenso wenig werden dort anderweitig Angaben zum Geschäftssitz gemacht. Der Anbieter macht im Internet durch Werbung in deutschsprachigen Medien auf sich aufmerksam.
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