Bundeskanzleramt
Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes
Herr Parlamentarischer Staatssekretär a. D. Volkmar Vogel hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre angezeigt, eine nachamtliche Tätigkeit als Berater auf Honorarbasis für die EUTOP Europe GmbH aufnehmen zu wollen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 31. August 2022 der Empfehlung des beratenden Gremiums folgend beschlossen, die beabsichtigte Tätigkeit für die Dauer von zwölf Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu untersagen.
Berlin, den 10. Oktober 2022
Bundeskanzleramt
Im Auftrag
Dr. Seedorf
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