Vorübergehende Untersagung der Erbringung von Dienstleistungen durch die SatchelPay UAB
Die Bank of Lithuania als zuständige Aufsichtsbehörde in Litauen hat dem E-Geldinstitut SatchelPay UAB vorübergehend die Ausgabe von E-Geld sowie die Erbringung von bestimmten Zahlungsdienstleistungen untersagt. Für Details, auch zu jenen Dienstleistungen die von SatchelPay UAB weiter erbracht werden dürfen, wird auf die Public Note der Bank of Lithuania vom 05.08.2019 verwiesen:
https://www.lb.lt/en/news/bank-of-lithuania-restricted-activities-of-satchelpay (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
Die Bank of Lithuania weist darauf hin, dass die Konzession der SatchelPay UAB nicht entzogen wurde; nur die Erbringung bestimmter Zahlungsdienstleistungen und die Ausgabe von E-Geld wurde vorübergehend untersagt.
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