Untersuchungen zu Kapitalanlagen der Gallus Immobilien eG werfen Fragen auf

Published On: Samstag, 27.07.2024By Tags:

Die Kapitalanlagen der Gallus Immobilien eG stehen derzeit unter genauer Beobachtung. Die Genossenschaft vertrieb sowohl Genossenschaftsanteile als auch Nachrangdarlehen, die angeblich für Immobilieninvestitionen in der Schweiz und Deutschland verwendet werden sollten. Allerdings gibt es Zweifel daran, ob und in welche Immobilien tatsächlich investiert wurde. Eine Anfrage an die Gesellschaft blieb bislang unbeantwortet, was die Bedenken weiter verstärkt.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der PROMOTUM Finanzkontor GmbH, die auch als Vermittler dieser Kapitalanlagen fungierte. Die in Werder ansässige Gesellschaft befindet sich seit Mai 2024 in Liquidation, was zusätzliche Fragen aufwirft. Bereits 2021 warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor möglichen Unregelmäßigkeiten bei der Promotum Finanzservice GmbH im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot von Nachrangdarlehen ohne die erforderliche Veröffentlichung von Verkaufsprospekten.

Dies ist besonders brisant, da in Deutschland Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt angeboten werden dürfen. Die BaFin prüft bei der Billigung, ob der Prospekt die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthält und ob der Inhalt verständlich und widerspruchsfrei ist, allerdings nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben.

Für betroffene Anleger könnte es rechtliche Konsequenzen geben. Vermittler können unter bestimmten Umständen für eine nicht anlage- und anlegergerechte Vermittlung haftbar gemacht werden. Besonders für rechtschutzversicherte Geschädigte wird empfohlen, individuelle rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.

Die Untersuchungen in diesem Fall dauern an, und die BaFin wurde über die Situation informiert. Anleger werden ermutigt, sich bei Fragen oder Bedenken an Rechtsexperten zu wenden, um ihre Optionen zu prüfen und mögliche Ansprüche geltend zu machen. Die Entwicklung dieser Angelegenheit wird weiterhin genau beobachtet, da sie möglicherweise weitreichende Auswirkungen auf den Bereich der Vermögensanlagen und deren Vertrieb haben könnte.

2 Comments

  1. franz steiner Samstag, 27.07.2024 at 12:46 - Reply

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin seit Jahren bei Promotum investiert und weiß von all dem, was sie da schreiben , nix.
    Auch bei der BAFIN habe ich nachgefragt, da weiß man auch nix.
    Also meine Bitter wäre, woher haben sie diese Infos, Aufklärung wäre wichtig, die Promotum habe ich
    auch angeschrieben, sobald ich Antwort habe, würde ich diese auch an sie weiterleiten.
    Gruß Steiner Franz

    Anmerkung der Redaktion:

    Das finden wir auf der Seite der BaFin

    Im Unternehmensregister findet man dan folgendes:

    Promotum Finanzservice GmbH vom 02.05.2024
    Berlin

    Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

    Der Liquidator
    :

    Promotum Finanzservice GmbH: Anhaltspunkte für fehlende Verkaufsprospekte

    Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Promotum Finanzservice GmbH in Deutschland Vermögensanlagen in Form von Nachrangdarlehen an der edira Projekt 6 GmbH & Co. KG sowie an der edira Projekt 7 GmbH & Co. KG öffentlich anbietet.

    Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurden hierfür keine Verkaufsprospekte veröffentlicht.

    In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.
    Hinweis

    Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

    Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die

  2. franz steiner Samstag, 27.07.2024 at 12:46 - Reply

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin seit Jahren bei Promotum investiert und weiß von all dem, was sie da schreiben , nix.
    Auch bei der BAFIN habe ich nachgefragt, da weiß man auch nix.
    Also meine Bitter wäre, woher haben sie diese Infos, Aufklärung wäre wichtig, die Promotum habe ich
    auch angeschrieben, sobald ich Antwort habe, würde ich diese auch an sie weiterleiten.
    Gruß Steiner Franz

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