Unglaublich, und das in der jetzigen bundesweiten Pandemiesituation. Ignoranter kann man wohl nicht sein. Ist dem Amtsgericht Rostock die Gefährdung der Gesundheit von Menschen so unwichtig? Nachvollziehen kann man das nicht! Was wäre so schlimm daran gewesen, die Gläubigerversammlung um 6 Wochen zu verschieben? Amtsgericht Rostock sagt, „Termin geht vor – wir sagen Gesundheit geht vor“! Nur nicht in Rostock?
Mail des Amtsgerichtes Rostock/Insolvenzgericht auf unsere Presseanfrage hin.
Sehr geehrter Herr Bremer,
die Gläubigerversammlung am 02.02.2021 wird zulässigerweise als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.
Hierzu hat das Insolvenz- bzw. das Landgericht ein Hygienekonzept, welches insbesondere der Anzahl der Gläubiger entspricht.
Es entspricht den rechtlichen Anforderungen zur Durchführung derartiger Veranstaltungen in Mecklenburg Vorpommern (Abstandsgebot; Lüftungsregelung).
Zur persönlichen Wahrnehmung gerichtlicher Termine gelten bundesweit weder Reise- noch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern betreffende Einreisebeschränkungen.
Erst recht gilt dies für die grundgesetzlich verbriefte berufsmäßige Terminwahrnehmung durch beauftragte Rechtsanwälte oder durch Unterbevollmächtigte.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Bremer, sehen Sie eine Möglichkeit, dass dieser Termin nicht stattfinden wird? Mit Ihrer medialien Reichweite sollte es doch dazu eine Möglichkeit geben.
Werter Herr Bremer,
ich schätze Ihre Arbeit für Anleger seit Jahren, wenn ich auch mit manchen Artikeln nicht einversatnden bin. Hier treffen Sie aber den Nagel auf den Kopf. Ganz Deutschland predigt „wenig Kontakte“, und in Rostock?
Keine Reisebeschränkungen hin oder her. Und was ist mit Anlegern aus anderen europäischen Ländern? Wer zahlt den Verdienstausfall, wenn sie danach in Ihrem Heimatland in Quarantäne müssen? Adcada hatte bestimmt auch schweizer und österreichische Anleger. Absolut unverständlich wie vielen damit die Möglichkeit genommen wird an dem Termin teilzunehmen. Außerdem wird es bestimmt auch einige im Alter 60+ geben, welche sich damit einem Risiko aussetzen. Schämen sollten sie sich in Rostock!
Wer da nicht hin will kann sich doch vertreten lassen. So spannend wirds da nicht werden…
… wenn jeder so denkt, ist niemand dort !
Typischer nutzloser Kommentar von Ihnen Herr Langer !
Juckt Sie vermutlich nicht, klar. Das erzählen Sie dann der Hausfrau aus MV, die dem Postboten Ihre Ersparnisse anvertraut hat.
Ich habe nun dem Insolvenzverwalter nochmals geschrieben, dass man diesen Termin bitte verschieben möge. Die Anwort lässt vermuten, dass dieser ganz froh ist, dass kaum jemand kommen wird, damit er seine Position festigen kann. Finde es einfach eine Frechheit, dass mir die Möglichkeit genommen wird an dem Termin teilzunehmen. Mal einfach so von einem Risikogebiet nach Rostock zu reisen ist strafbar, das merkt nur wohl keiner bei diesem Gericht…
Wer lesen kann ist klar im Vorteil: „ Zur persönlichen Wahrnehmung gerichtlicher Termine gelten bundesweit weder Reise- noch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern betreffende Einreisebeschränkung“
Herr „Bernhard Langer“ alias Herr Rechtsanwalt Thomas Arndt aus Rostock, Friedhofsweg 47: Genau so einen Kommentar haben wir von Ihnen erwartet …Sie wissen natürlich mehr über die Aktivitäten der Familie Kühn und deren Folgen für die Anleger.