Von einer Kanzlei wie der Kanzlei Unverzagt aus Hamburg erwartet man natürlich auch eine ordentliche, fundierte und wahrheitsgemäße Ausführung in Schriftsätzen ans Gericht.
Nun hat jener Rechtsanwalt möglicherweise ein Problem, denn er hat in seinem Schriftsatz an das Landgericht Köln, ganz klar eine Falschbehauptung aufgestellt. Warum Rechtsanwalt Philippi hier nicht ordentliche Recherche betrieben hat, das wissen wir nicht. Wollte er das möglicherweise gar nicht, oder war es einfach Unvermögen bei der Recherche.
Nun hat der mich vertretende Rechtsanwalt eben jenen „zweifelhaften Kollegen der Kanzlei Unverzagt“ aufgefordert diese unwahre Tatsachenbehauptung klarzustellen, ansonsten werden wir uns dann dazu vor Gericht treffen müssen. Nun Herr Philippi, einfach mal angerufen und gefragt hätte geholfen dieses „bewusste?“ Missverständnis zu vermeiden. Natürlich werden wir diese Meldung dann gerne ergänzen, wenn sie Ihren Fehler zur Wahrheit hin korrigiert haben.
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