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Unzer E-Com GmbH: BaFin setzt Geldbuße fest (ZAG)

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat gegen die Unzer E-Com GmbH mit rechtskräftigem Bescheid vom 7. September 2022 auf Grundlage des § 64 Absatz 3 Nr. 5a des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG) in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2602) ein Bußgeld in Höhe von 350.000 Euro festgesetzt.

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