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Unzufriedene Anleger bei so einer Bilanz? Marble House SL Capital Mid Market Private Equity Fund GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Vermutlich, denn auch hier gibt es in der aktuell veröffentlichten Bilanz ein 6-stelliges Minus in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Marble House SL Capital Mid Market Private Equity Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Hamburg (vormals: München)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Anlagenverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)

Bilanz zum 31. Dezember 2019

A. Aktiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
I. Investmentbetriebsvermögen
Vermögenswerte 0,00 0,00
0,00 0,00

B. Passiva

Verbindlichkeiten 0,00 0,00
0,00 0,00

A. Aktiva

II. Investmentanlagevermögen
1. Beteiligungen 16.563,00 0,00
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 98.068,92 208.064,65
3. Forderungen
Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 0,00 0,00
4. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten
a) Kapitalanteile 0,00 0,00
b) Kapitalrücklage 0,00 0,00
c) Nicht realisierte Verluste aus Neubewertung 22.291,71 0,00
d) Gewinn/​Verlustvortrag 170.787,20 0,00
e) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 25.575,31 0,00
333.286,14 208.064,65

B. Passiva

1. Rückstellungen 54.730,16 77.550,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 19.250,45 12.413,53
b) Andere 28.195,57 0,00
3. Eigenkapital
a) Kapitalanteile 4.500,00 4.500,00
b) Kapitalrücklage 497.500,00 497.500,00
c) Nicht realisierte Verluste aus Neubewertung -16.347,51 0,00
d) Gewinnvortrag/​Verlustvortrag -213.111,68 -225.127,10
e) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -41.430,85 -158.771,78
333.286,14 208.064,65

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019

2019 2018
EUR EUR
I. Verwaltungstätigkeit
a) Erträge 0,00 0,00
b) Aufwendungen 0,00 0,00
0,00 0,00
II. Investmenttätigkeit
1. Erträge 0,00 0,00
Summe der Erträge 0,00 0,00
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung -28.812,95 -10.726,03
b) Verwahrstellenvergütung -35.700,00 -42.668,83
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -34.190,33 -15.735,07
d) Sonstige Aufwendungen -14.941,55 -89.641,85
Summe der Aufwendungen -113.644,83 -158.771,78
3. Ordentlicher Nettoertrag -113.644,83 -158.771,78
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -113.644,83 -158.771,78
5. Zeitwertänderung
Aufwendungen aus der Neubewertung -38.639,22 0,00
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -38.639,22 0,00
6. Ergebnis des Geschäftsjahres -152.284,05 -158.771,78

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft wurde am 28. August 2017 gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRA 107771) unter der Firma „Marble House SL Capital Mid Market Private Equity Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG“ (MH SLC Mid Market PE KG) erfolgte am 05. Oktober 2017. Seit September 2020 wird die Gesellschaft beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRA 126190 geführt.

Die Gesellschaft ist eine Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des § 149 Abs. 1 Satz 1 KAGB. Die MH SLC Mid Market PE KG ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.

Als geschlossener Spezial-AIF im Sinne des § 1 Abs. 5, 6 KAGB ist die MH SLC Mid Market PE KG verpflichtet, einen Jahresbericht nach den Regelungen des § 158 KAGB i.V.m. § 135 KAGB sowie den Bestimmungen der KARBV und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 zu erstellen.

Die Bilanz ist in Staffelform nach den Vorgaben des § 21 Abs. 4 KARBV gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 3 KARBV. Die Gesellschaft hat nach § 158 KAGB i.V.m. § 135 KAGB sowie § 23 KARBV einen Lagebericht nach den Vorschriften des HGB und den ergänzenden Regelungen des KAGB erstellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft, MHC Marble House Capital AG, Hamburg, nach den Vorschriften von § 286 KAGB i.V.m. §§ 168, 261 KAGB. Die Zielfonds stellen in der Regel quartalsweise Zwischenberichte und Partners4 Capital Account Statements zur Verfügung, die Informationen zum Verkehrswert der Beteiligung (Fair Value) beinhalten. Dieser ermittelte Wert der Beteiligung an einem Zielfonds bzw. Co-Investment wird bei der Anteilswertermittlung von der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu Grunde gelegt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

Beteiligungen werden mit den bis zum Stichtag geleisteten Einzahlungen, gegebenenfalls reduziert um erfolgte Ausschüttungen, angesetzt und zu Verkehrswerten bewertet. Noch nicht an das Beteiligungsunternehmen eingezahlte Beträge sind nur als Verbindlichkeit darzustellen, wenn schon eine Anforderung bestand.

Barmittel und Barmitteläquivalente werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Erträge und Aufwendungen sind periodengerecht abgegrenzt. Aufwendungen des Berichtsjahres, welche noch nicht in Rechnung gestellt worden sind, werden über Rückstellungen oder Verbindlichkeiten abgebildet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Beteiligungen

Nachfolgende Beteiligungen befinden sich zum 31. Dezember 2019 im Portfolio:

Investments Nennwert (Commitment) Bewertung 31.12.2018 Veränderung laufendes Jahr Bewertung 31.12.2019
in EUR in EUR in EUR in EUR
EMH Growth Fund II SCSp 400.000,00 0,00 0,00 0,00
Investindustrial VII L.P. 400.000,00 0,00 3.383,00 3.383,00
Latour Capital III FPCI 400.000,00 0,00 13.180,00 13.180,00
IK IX Fund No. 1 SCSp 400.000,00 0,00 0,00 0,00
Summen 1.600.000,00 0,00 16.563,00 16.563,00

Die MH SLC Mid Market PE KG übt keinen beherrschenden Einfluss auf die Zielfonds aus, da sämtliche Beteiligungen Minderheitsbeteiligungen darstellen.

Anlagenspiegel

Investments 31.12.2018 in EUR Zugänge Abgänge Zeitwertänderung 31.12.2019
in EUR in EUR in EUR in EUR
EMH Growth Fund II SCSp 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Investindustrial VII L.P. 0,00 5.988,64 0,00 -2.605,64 3.383,00
Latour Capital III FPCI 0,00 16.000,00 0,00 -2.820,00 13.180,00
IK IX Fund No. 1 SCSp 0,00 845,58 0,00 -845,58 0,00
Summen 0,00 22.834,22 0,00 -6.271,22 16.563,00

Weitere Angaben zu den Beteiligungen

Investments Sitz Datum Eingehen Beteiligung Gesamtkapital Zielfonds Commitment MH SLC Mid Market PE KG
in EUR in EUR
EMH Growth Fund II SCSp Luxembourg 10.04.2019 553.650.000,00 400.000,00
Investindustrial VII L.P. Großbritannien 18.04.2019 3.450.008.625,00 : 400.000,00
Latour Capital III FPCI Frankreich 25.07.2019 645.450.398,06 400.000,00
IK IX Fund No. 1 SCSp Luxembourg 11.07.2019 2.500.000.000,00 400.000,00

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Jahresabschluss 2019 beinhaltet keine offenen Forderungen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen, wie im Vorjahr, Kosten für die steuerliche Beratung und die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen in Höhe von EUR 15.000,00 sowie für die Jahresabschlussprüfung der Gesellschaft in Höhe von EUR 8.000,00.

Zusätzlich wurde eine Rückstellung in Höhe von EUR 31.730,16 für die Vergütung der Verwahrstelle für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 gebildet.

Die Rückstellungen haben, wie im Vorjahr, insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Investitionsgütern.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 47.446,02 bestehen im Wesentlichen in Höhe von EUR 17.562,95 gegenüber der Kapitalverwaltungsgesellschaft aus der Verwaltungsvergütung für 2019, in Höhe von EUR 1.487,50 gegenüber dem Komplementär aus der Haftungsvergütung für das Geschäftsjahr 2019 sowie in Höhe von EUR 28.195,57 gegenüber dem steuerlichen Berater für die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für die Vorjahre.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Im Handelsregister ist eine Hafteinlage von jeweils EUR 1.000,00 für den Gründungskommanditisten, die Proba Private Equity Services GmbH, Hamburg, sowie für die Kapitalverwaltungsgesellschaft, MHC Marble House Capital AG, Hamburg, eingetragen.

Der Komplementär ist am Gesellschaftskapital nicht beteiligt.

Die Kapitalkonten des Komplementärs und der Kommanditisten stellen sich gemäß Gesellschaftsvertrag, wie folgt, dar:

EUR
Komplementär: Kapitalkonto I (Haftsummenkonto) 0,00
Kommanditisten: Kapitalkonto I (Haftsummenkonto) 4.500,00
Kapitalkonto II (Rücklagenkonto) 497.500,00
Kapitalkonto III (Laufendes Konto) 0,00
Kapitalkonto IV (Verlustvortragskonto) -489.554,26
Kommanditkapital 12.455,74

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen Aufwendungen in Höhe von EUR 14.941,55 beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 11.939,85 sowie die für das Geschäftsjahr 2019 zu zahlende Haftungsvergütung in Höhe von EUR 1.487,50.

Darüber hinaus sind in den Aufwendungen die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Höhe von EUR 28.812,95 sowie die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und für die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von EUR 34.190,33 enthalten.

V. Angaben zum Anteilswert und zur Anzahl der umlaufenden Anteile

Ein Kapitalanteil beträgt einen Euro. Die Summe der umlaufenden Anteile beträgt gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 2. HS KARBV i.V.m. § 23 Abs. 2 Nr. 4 KARBV zum 31. Dezember 2019 EUR 502.000,00. Als umlaufende Anteile wird das eingeforderte und eingezahlte Kapital definiert.

Der Wert eines Anteils für Kommanditisten auf Basis der umlaufenden Anteile und des zum Bilanzstichtag im Jahresabschluss ausgewiesenen Eigenkapitals beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 0,02.

Es gibt vier Anteilsklassen:

Komplementär

Gründungskommanditisten

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Anleger

Der Komplementär übernimmt keine Kapitalzusage und ist am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.

Der Gründungskommanditist übernimmt eine Kapitalzusage in Höhe von EUR 1.000,00. Im Hinblick auf die von ihm übernommene Kapitalzusage wird der Gründungskommanditist wie ein Anleger behandelt.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt eine Kapitalzusage in Höhe von EUR 1.000,00. Im Hinblick auf die von ihr übernommene Kapitalzusage wird die Kapitalverwaltungsgesellschaft wie ein Anleger behandelt.

Bei der Fondsgesellschaft bestehen zwei getrennte Buchungskreise I und II, die insbesondere für die Beteiligung der Anleger am Gesellschaftsvermögen, für die Verteilung von Aufwand und Ertrag sowie für Ergebnisverteilungen und Auszahlungen maßgeblich sind. Im Buchungskreis I werden die Beteiligungen aller Anleger mit Ausnahme der Alternativen Investmentfonds (AIF) der Marble-House-Gruppe geführt. Im Buchungskreis II werden ausschließlich die Beteiligungen der AIF der Marble-House-Gruppe geführt. Nach Eintritt eines Gesellschafters der Marble-House-Gruppe wird in 2019 die Aufteilung in Buchungskreis I und II vorgenommen.

Bis zum Zeitpunkt der Vollrückzahlung des eingezahlten Kapitals der Anleger wird das Ergebnis der Fondsgesellschaft im jeweiligen Buchungskreis allen Anlegern im Verhältnis ihrer Kapitalzusagen in diesem Buchungskreis zueinander zugewiesen. Abweichend hiervon erhält die Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem Zeitpunkt der Vollrückzahlung eine gesonderte Gewinnzuweisung im Buchungskreis I gemäß § 11 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrags.

VI. Wertentwicklung im Geschäftsjahr

Aufgrund der in den beiden Erstjahren noch nicht getätigten Investitionen ist die Bewertung des Investmentvermögens zum 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2018 nicht aussagekräftig.

Zum 31. Dezember 2019 wird das Portfolio der Gesellschaft zum 0,73-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in die Zielfonds eingezahlte Kapital, bewertet.

Die Bewertung der Zielfonds zum 31. Dezember 2019 wurde auf der Basis der geprüften Jahresabschlüsse oder vorläufigen Zwischenabschlüsse der einzelnen Zielfonds vorgenommen, in denen Informationen zum Verkehrswert der Zielfonds enthalten sind.

Unter Berücksichtigung der im Beteiligungsprospekt ausgewiesenen, von der MH SLC Mid Market PE KG zu tragenden Aufwendungen (Initialkosten, Vergütungen des Komplementärs, der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle, Gründungskosten, Steuerberatungskosten, Abschluss- und Prüfungskosten etc.) beläuft sich der Wert eines Anteils für Kommanditisten zum 31. Dezember 2019 auf 2 %, bezogen auf das von den Kommanditisten in die Fondsgesellschaft eingezahlte Kapital.

Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Investmentvermögens

31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Bewertung Portfolio 73 % entfällt entfällt
Bewertung Nettoinvestmentvermögen 11 % 57% entfällt
Wert eines Anteils für Kommanditisten 2 % 24% entfällt

VII. Gewinnverwendungsrechnung und Entwicklungsrechnung

Verwendungsrechnung gemäß § 24 Abs. 1 KARBV

2019 2018
in EUR in EUR
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -67.006,16 -158.771,78
Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten 67.006,16 158.771,78
Bilanzgewinn/​Bilanzverlust 0,00 0,00

Entwicklungsrechnung für das Vermögen des Komplementärs gemäß § 24 Abs. 2 KARBV

2019 2018
in EUR in EUR
Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 0,00 0,00
Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 0,00 0,00

Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten gemäß § 24 Abs. 2 KARBV

2019 2018
in EUR in EUR
Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 118.101,12 -223.127,10
Mittelzufluss (netto) aus Gesellschaftereintritten 0,00 500.000,00
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -67.006,16 -158.771,78
Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -38.639,22 0,00
Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 12.455,74 118.101,12

VIII. Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote umfasst gemäß § 165 Abs. 5 Satz 3 KAGB sämtliche von der MH SLC Mid Market PE KG im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Fonds; dieser beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 2.013.373,08 im Buchungskreis I und EUR 259.501,95 im Buchungskreis I. Die Gesamtkostenquote für das abgelaufene Geschäftsjahr beträgt 2,60 % im Buchungskreis I und 9,86 % im Buchungskreis II.

Rückvergütungen und Vermittlungsfolgeprovisionen

Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Gesellschaft an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Vergütungen, die von der MH SLC Mid Market PE KG an die Kapitalverwaltungsgesellschaft geleistet werden, werden nicht für Vergütungen an Vermittler von Anteilen der Gesellschaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet.

Erfolgsabhängige oder zusätzliche Vergütungen

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält keine erfolgsabhängige oder zusätzliche Verwaltungsvergütung gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 1 2. HS KAGB.

Transaktionskosten

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 keine Transaktionskosten von der MH SLC Mid Market PE KG erhalten.

IX. Nachtragsbericht

Durch die Ausbreitung von Covid-19 ergeben sich Risiken für die globale und makroökonomische Entwicklung und damit einhergehend ebenfalls potenziell negative Auswirkungen auf die Beteiligungen der Gesellschaft. Die konkreten Auswirkungen aus der Verbreitung von Covid-19 auf die Weltwirtschaft sind derzeit noch nicht absehbar. Zu Beginn der Pandemie wurde gemäß der Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) der Rückgang der Weltwirtschaft für 2020 noch mit bis zu drei Prozent prognostiziert. Mit den zu diesem Zeitpunkt noch nicht erwarteten, immer wieder aufkeimenden Infektionswellen und neuen Varianten des Corona-Virus SARS-CoV-2 musste der IWF seine Schätzung für das Jahr 2020 nochmals um 0,5 Prozent auf 3,5 Prozent korrigieren. Dieser Rückgang der Weltwirtschaft führt zu einer negativen Beeinflussung der Umsatz- und Ergebnisziele der Beteiligungen der Gesellschaft für das Jahr 2020. Es ist jedoch für die Gesellschaft derzeit nicht möglich, die Implikationen der Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit abschließend zu beurteilen.

Mit dem Ausblick der jüngsten Impfstoffzulassungen und der Wirksamkeit der politischen Maßnahmen gegen die Pandemie prognostiziert der IWF in seinen jüngsten Veröffentlichungen für das Jahr 2021 bereits wieder ein Plus von 5,5 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistungen.

Im zweiten Quartal 2020 hat die MH SLC Mid Market PE KG mit der capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs KG eine weitere Zielfonds-Beteiligung erworben.

Darüber hinaus haben sich keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ergeben, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.

X. Sonstige Angaben

Mitarbeiteranzahl

Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter.

Persönlich haftender Gesellschafter

Persönlich haftender Gesellschafter der MH SLC Mid Market PE KG ist die Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00. Sie ist am Gesellschaftskapital der Gesellschaft nicht beteiligt.

Die Geschäftsführer der Komplementärin waren im Berichtszeitraum:

Herr Roderich Widenmann, Bankkaufmann (bis Mai 2019)

Herr Dr. Christoph Ludwig, Dipl.-Kaufmann (bis März 2020)

Herr Dr. Volker Simmering, Dipl.-Volkswirt (ab März 2020)

Herr Claus Kühn, Jurist (ab März 2020, bis April 2021)

Herr Hinrich Wilhelm Otter, Dipl.-Kfm (ab Mai 2021)

Für die Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH gilt folgende Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Sämtliche Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Geschäftsführung/​Vertretung

Die Geschäfte der Gesellschaft werden, nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages durch den Komplementär Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH, Hamburg, als Organ der Fondsgesellschaft geführt.

Der Komplementär ist berechtigt, die Geschäfte der Gesellschaft im Rahmen der ihm im Gesellschaftsvertrag eingeräumten Geschäftsführungsbefugnis allem zu führen. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Komplementär wird stets vertreten durch seine Geschäftsführer.

 

Hamburg, den 10. Mai 2021

Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer

Dr. Volker Simmering

Hinrich Willie Im Otter

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

I. Branchenentwicklung

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Trotz der wachsenden makroökonomischen und politischen Unsicherheiten auf den globalen Märkten hat sich das Wachstum der Private-Equity-Branche im Vergleich zu den Vorjahren nicht wesentlich verlangsamt. In 2019 wurde weiterhin stark investiert, es wurden im Durchschnitt relativ hohe Renditen an die Anleger ausgeschüttet und mehr Kapital beschafft als jemals zuvor.

Die positive Entwicklung wurde vor allem geprägt vom Enthusiasmus der Investoren, die den Markt weiterhin mit frischem Kapital versorgt haben. So belief sich das Fundraising-Volumen der europäischen Private-Equi- ty-Fonds in 2019 insgesamt auf EUR 109 Mrd. Das entspricht einem Anstieg um 6 % im Vergleich zum Vorjahr und dem höchsten Stand seit 2006. Im selben Zeitraum erzielte die Höhe des investierten Kapitals mit einem Zuwachs um 10 % auf EUR 94 Mrd. einen neuen Rekord. Ein Großteil der Investitionen entfällt dabei auf Unternehmen des Mittelstands. Die Desinvestitionen konnten indes das Niveau des Vorjahres nicht halten und erreichten mit einem Rückgang der tatsächlichen Transaktionen um 11 % in 2019 den niedrigsten Stand der letzten sechs Jahre. Insgesamt sank das Transaktionsvolumen bei Verkäufen in 2019 um 16 % auf EUR 31,0 Mrd.

US-amerikanische Private-Equity-Fonds konnten in 2019 ein Fundraising-Ergebnis in Höhe von USD 296,4 Mrd. verbuchen. Das entspricht einem Anstieg um 21 % gegenüber 2018. Im Vergleich zu den Vorjahren wurde bei den Transaktionen insgesamt mehr Fremdkapital eingesetzt, was höhere Transaktionsvolumina ermöglichte. Der Umfang der Investitionen des US-amerikanischen Private-Equity-Sektors erhöhte sich in 2019 um 5,9 % auf USD 250,8 Mrd. und auch die Desinvestitionen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 7,8 %.

Aufgrund neuer Rekordstände noch nicht investierten Kapitals (sog. „Dry Powder“), herrscht weiterhin starker Wettbewerb unter den Private Equity-Anbietern um attraktive Zielinvestments, was zu höheren Ankaufs“ Bewertungen der Portfoliounternehmen geführt hat. Das hatte u.a. zur Konsequenz, dass sich Private Equity-Fonds noch stärker auf Wertschöpfungspotenziale und innovative Transaktionsstrukturen konzentriert haben, um die angestrebten Renditen zu erzielen. Anhaltend hohe Ankaufspreise, volatile Kapitalmärkte, Spannungen im Welthandelssystem (vor allem zwischen den USA und China), der bevorstehende Brexit und die wachsende Gefahr einer weltweiten Rezession haben allerdings auch Unsicherheiten in den Private Equi- ty-Märkten spürbar werden lassen.

Die MHC Marble House Capital AG hat zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 mit insgesamt 13 Fonds, einschließlich der Marble House SL Capital Mid Market Private Equity Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend „MH SLC Mid Market PE KG“, „Fonds“ oder „Gesellschaft“), ein Kapitalvolumen von insgesamt ca. EUR 225 Mio. in der Anlageklasse Private Equity verwaltet. Mit Abschluss des Geschäftsjahres 2019 hat sich das verwaltete Kapital der MHC Marble House Capital AG auf ca. EUR 235 Mio. erhöht.

Prognosebericht

Vorhersagen sind aufgrund der großteils opportunistischen Natur des Private-Equity-Geschäfts im Allgemeinen und der zunehmend ausgeprägten Volatilität in den ökonomischen Rahmenbedingungen im Besonderen mit einem hohen Grad an Unschärfe versehen. Verallgemeinernd lässt sich jedoch davon ausgehen, dass sich die Trends des Jahres 2019 betreffend die Entwicklung der Private-Equity-Branche wohl in 2020 nicht im gleichen Maße fortsetzen werden.

Die allgemeine wirtschaftliche Situation im Jahr 2020 wird eher schwächer als in 2019 eingeschätzt. Für das politische Umfeld wird eine weiter abnehmende Stabilität erwartet.

Für die Geschäftstätigkeit der MH SLC Mid Market PE KG sind die Zielmärkte in Europa und Nordamerika von besonderer Bedeutung. Trotz eines allgemein komplizierten Marktumfeldes in den USA (hauptsächlich aufgrund der dortigen Geldpolitik und der immer noch vorherrschenden Handelsspannungen zwischen den USA und China) und in Europa (aufgrund der finanziellen Probleme einzelner EU-Mitgliedsstaaten und des bevorstehenden Brexits) sowie der weltweiten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erscheint ein weiteres Wachstum des Private-Equity-Sektors auch in 2020 und darüber hinaus möglich. Die Geschäftstätigkeit der MH SLC Mid Market PE KG und ihrer künftigen Zielfonds und Portfoliounternehmen sollte in den folgenden Jahren von dieser Entwicklung profitieren können.

II. Grundlagen der Gesellschaft

Allgemeine Angaben

Die Marble House SL Capital Mid Market Private Equity Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg, ist ein geschlossener Spezial-AIF („Alternativer Investment Fonds“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“). Die Gesellschaft wurde am 28. August 2017 errichtet und in das Handelsregister eingetragen. Das Zielvolumen betrug bei Auflage des AIF EUR 200 Mio. Die Zeichnungsfrist endete zum 31. Dezember 2019. Das Kommanditkapital beträgt zum Ende der Zeichnungsfrist EUR 2,50 Mio. Es bestehen keine verschiedenen Anteilsklassen. Die Anzahl der Anleger beträgt 1. Die Grundlaufzeit der Gesellschaft ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Sie kann mit Beschluss der Gesellschafter um bis zu 4 Jahre verlängert werden.

Bei der Gesellschaft bestehen zwei getrennte Buchungskreise I und II, die insbesondere für die Beteiligung der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen, für die Verteilung von Aufwand und Ertrag, für Ergebnis Verteilungen und Auszahlungen, für einen Auseinandersetzungsanspruch und die Beteiligung am Liquidationserlös maßgeblich sind. Im Buchungskreis I werden die Beteiligungen aller Gesellschafter mit Ausnahme der AIF der Marble-House-Gruppe geführt. Im Buchungskreis II werden ausschließlich die Beteiligungen der AIF der Marble-House-Gruppe geführt.

Anlageziele und Anlagepolitik

Das Anlageziel der Gesellschaft ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen Rendite für die Anleger durch unmittelbare und mittelbare Beteiligungen an grundsätzlich nicht börsennotierten Unternehmen des europäischen und nordamerikanischen Mittelstandes („Small and Mid Market“).

Die MH SLC Mid Market PE KG investiert unmittelbar oder mittelbar in Beteiligungen an Private-Equity-Zielfonds, die mindestens 80 % ihres investierbaren Kapitals in Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen anlegen. Mindestens 70 % des von der Fondsgesellschaft insgesamt investierten Kapitals muss auf unmittelbar oder mittelbar über Dachfonds und Zielfonds gehaltene Portfoliounternehmen mit Sitz oder Geschäftstätigkeit in Europa sowie maximal 30 % auf unmittelbar oder mittelbar über Dachfonds und Zielfonds gehaltene Portfoliounternehmen mit Sitz oder Geschäftstätigkeit in Nordamerika entfallen.

Der Fonds erwirbt unmittelbare Beteiligungen an Dachfonds und Zielfonds im Rahmen von Primärtransaktionen (Eingehen von Beteiligungen während der Zeichnungsphase) oder bei Zielfonds auch im Rahmen von Sekundärtransaktionen (Erwerb von Beteiligungen über den Zweitmarkt). Daneben investiert die Gesellschaft in Beteiligungen an Portfoliounternehmen durch Co-Investments mit bestehenden Private-Equity-Fonds. Die Gesellschaft kann unmittelbare Beteiligungen auch durch den Erwerb eines Portfolios von Unternehmensbeteiligungen auf dem Sekundärmarkt erwerben (sog. Secondary-Direct-Transaktionen).

Die Anlagerichtlinien der MH SLC Mid Market PE KG sehen einen Erwerb von 10-20 Zielfonds und 5-10 Co-Investments vor. In einzelnen Zielfonds unmittelbar oder mittelbar über Dachfonds darf maximal ein Betrag von 20 % und in ein einzelnes Portfoliounternehmen maximal ein Betrag von 10 % des Zeichnungskapitals der Gesellschaft investiert werden.

Die Gesellschaft wird ihr Zeichnungskapital zu mindestens 85 % in unmittelbare oder mittelbar über Dachfonds gehaltene Beteiligungen an Zielfonds investieren, wovon mindestens 65 % im Wege von Primärinvestments und maximal 30 % im Wege von Sekundärtransaktionen erworben werden; maximal 15 % des Zeichnungskapitals werden in Beteiligungen an einzelnen Portfoliounternehmen investiert werden.

Die MH SLC Mid Market PE KG darf in Beteiligungen an Zielfonds und Portfoliounternehmen insgesamt einen Betrag von bis zu 100 % ihres Zeichnungskapitals investieren.

Die MH SLC Mid Market PE KG darf sich auch an Dachfonds (in Form von Spezial-AIF) beteiligen, die von der MHC Marble House Capital AG verwaltet werden.

Die Investitionsphase endet drei Jahre nach Zeichnungsschluss, d.h. am 31. Dezember 2022. Bis zu 10 % des Zeichnungskapitals dürfen auch nach dieser Frist in Portfoliounternehmen investiert werden, an denen bis zum Ablauf der Frist bereits Beteiligungen bestanden bzw. das Eingehen einer Beteiligung bereits bindend zugesagt war.

Zum Bilanzstichtag befinden sich im Portfolio der MH SLC Mid Market PE KG vier Beteiligungen.

Die Gesellschaft ist als sog. Blindpool ausgestaltet, d.h. zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung standen die Zielfonds, an denen sich die Gesellschaft beteiligen wird, noch nicht fest. Änderungen gegenüber der im Fondsprospekt beschriebenen Anlagestrategie hat es nicht gegeben.

Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

Der Fonds hat mit der MHC Marble House Capital AG, Hamburg, als Kapitalverwaltungsgesellschaft (nachfolgend „KVG“) einen Fondsverwaltungsvertrag geschlossen. Die KVG übernimmt bei der MH SLC Mid Market PE KG sämtliche Aufgaben, die nach dem Gesellschaftsvertrag der KVG zugewiesen sind, insbesondere die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement des Fonds.

Ende 2019 hat die Hamburger Paribus-Gruppe 100 % der Anteile an der MHC Marble House Capital AG übernommen. Die Paribus-Gruppe initiiert, konzipiert und realisiert mit rund 120 Mitarbeitern Investments für private und institutionelle Anleger in den Assetklassen Immobilien, Eisenbahnlogistik und Private Equity. Das Gesamtinvestitionsvolumen laufender und bereits abgeschlossener Investments unter Paribus-Management beläuft sich auf rund 2,7 Milliarden Euro.

Der Fondsverwaltungsvertrag regelt in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag die Übernahme der gesamten Verwaltung der MH SLC Mid Market PE KG durch die KVG. Dies betrifft sowohl die Investmentmanagement-Aufgaben als auch die Fondsmanagement-Aufgaben.

Die Investmentmanagement-Aufgaben umfassen insbesondere die Auswahl und Prüfung von möglichen Beteiligungen an Zielfonds und Portfoliounternehmen, den Erwerb, die Verwaltung und Überwachung sowie die Veräußerung und Übertragung von Beteiligungen an Zielfonds und Portfoliounternehmen und die Verwertung von Sachwertauskehrungen von Zielfonds im Namen und auf Rechnung der Fondsgesellschaft.

Der Investmentprozess sieht vor, dass potenzielle Investitionen zunächst vom Investment Advisor als Berater der KVG geprüft und einer Due Diligence unterzogen werden. Bei positivem Verlauf stellt der Investment Advisor dem Investitionsausschuss der KVG eine finale Investmentempfehlung nebst Dokumentation zur Verfügung. Die KVG unterzieht die potentielle Investition auf Basis der Investmentempfehlung einer eingehenden Prüfung. Es können auch externe Berater hinzugezogen werden. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Prüfung trifft die KVG die Entscheidung, ob die Investition eingegangen wird oder nicht.

Die Fondsmanagement-Aufgaben umfassen insbesondere die Aufnahme von Anlegern, die Durchführung von Beschlussfassungen und Gesellschafterversammlungen des Fonds, die Überwachung von Maßnahmen zu Zahlungsvorgängen im Fonds hinsichtlich der Kapitaleinzahlungsverpflichtungen der Anleger sowie die Koordination von Auszahlungen, Maßnahmen der Verwaltung der Gesellschaft, insbesondere Angelegenheiten zur Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen dem Fonds und den Anlegern, den Abschluss von sonstigen Ver- waltungs- und Geschäftsbesorgungsvorgängen, die Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung einer im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve, die Anlage liquider Mittel, die Erstellung der Jahres- und Quartalsberichte und die sonstige Betreuung der Anleger.

Die KVG ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eigene Kosten der Leistungen Dritter zu bedienen. Insbesondere betrifft dies die Beratung durch die Standard Life Investments (Capital Partners) Limited, Edinburgh, als Investment Advisor.

Für die Haftung der KVG, die Verjährung von Ansprüchen im Verhältnis zur KVG und die Freistellung der KVG aus diesem Vertrag gelten die Regelungen des Gesellschaftsvertrags entsprechend.

Der Fondsverwaltungsvertrag hat eine Laufzeit bis zur Vollbeendigung der MH SLC Mid Market PE KG.

Während der Laufzeit der Fondsgesellschaft (einschließlich einer möglichen Verlängerung der Laufzeit) kann der Fondsverwaltungsvertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Zwischen der Gesellschaft und der KVG ist entsprechend den Regelungen im Gesellschaftsvertrag und in den Anlagebedingungen eine Verwaltungsvergütung vereinbart. Während der Investitionsphase richtet sich die Verwaltungsvergütung nach der Höhe der Kapitalzusage der Anleger wie folgt:

Höhe der Kapitalzusage jedes Investors Verwaltungsvergütung
< EUR 5.000.000,00 0,90 % der Bemessungsgrundlage1
EUR 5.000.000,00 < EUR 10.000.000,00 0,82 % der Bemessungsgrundlage1
EUR 10.000.000,00 < EUR 20.000.000,00 0,72 % der Bemessungsgrundlage1
≥ EUR 20.000.000,00 0,60 % der Bemessungsgrundlage1

1 Bemessungsgrundlage ist das Zeichnungskapital eines jeden Anlegers im Buchungskreis I.

Nach Ablauf des Geschäftsjahres, in welches das Ende der Investitionsphase fällt, reduziert sich die auf jeden Anleger entfallende Verwaltungsvergütung für jede nachfolgende Jahresperiode jährlich auf jeweils 90 % der für die vorangegangene Jahresperiode für einen Anleger berechneten Verwaltungsvergütung.

Die Verwaltungsvergütung errechnet sich für volle Monate und zeitanteilig, beginnend mit dem Monat des Ersten Zeichnungsschlusses. In 2019 wurde die MH SLC Mid Market PE KG mit einer Verwaltungsvergütung in Höhe von EUR 28.812,95 belastet.

Nach Erreichen der Vollrückzahlung der Kapitalzusagen sowie einer Mindestverzinsung von 7 % p.a. der Kapitalzusagen der Anleger im Buchungskreis I erhält die KVG eine Erfolgsbeteiligung (Carried Interest) in Höhe von 10 % der Auszahlungen der MH SLC Mid Market PE KG. Im Geschäftsjahr 2019 sind keine Zahlungen von Carried Interest angefallen.

III. Wesentliche Risiken der Gesellschaft

Das Risikomanagement der MH SLC Mid Market PE KG wird von der KVG betrieben. Die von dieser eingesetzten Risikomanagement-Systeme beinhalten eine ständige Risikocontrolling-Funktion, welche die Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken, denen das Investmentvermögen ausgesetzt ist oder sein kann, umfasst.

Die Wertentwicklung der MH SLC Mid Market PE KG kann durch folgende Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden:

Risiken im Zusammenhang mit Investitionen in Unternehmensbeteiligungen

Die MH SLC Mid Market PE KG wird gemäß ihrer Anlagestrategie Investitionen in Zielfonds und Portfoliounternehmen tätigen. Die Gesellschaft wird dabei voraussichtlich nur Beteiligungen erwerben, die es ihr aufgrund ihrer Beteiligungshöhe im Verhältnis zum Gesamtkapital des Zielfonds bzw. des Portfoliounternehmens regelmäßig nicht ermöglichen, auf die Investitions- oder Desinvestitionsentscheidungen der erworbenen Zielfonds und Portfoliounternehmen Einfluss zu nehmen. Auf die Investitionsentscheidungen der Zielfonds und Portfoliounternehmen hat die Gesellschaft somit regelmäßig keinen Einfluss. Es besteht das Risiko, dass sich die erworbenen Zielfonds und Portfoliounternehmen nicht erwartungsgemäß entwickeln.

Risiko des Fokus auf Sekundärtransaktionen

Wird eine Zielfondsbeteiligung im Rahmen einer Sekundärtransaktion erworben, übernimmt der Erwerber regelmäßig neben bestehenden Einzahlungsverpflichtungen auch etwaige Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber dem Zielfonds. Aus diesem Grund kann es dazu kommen, dass der Erwerber gegenüber einem oder mehreren Zielfonds verpflichtet ist, Auszahlungen zurückzuzahlen, die der Verkäufer von dem Zielfonds erhalten hat, obwohl die entsprechenden Zahlungen nie an den Erwerber geleistet wurden. Die Geltendmachung von etwaigen Rückgriffsansprüchen gegen den Verkäufer kann zusätzliche Kosten verursachen und kann zudem erfolglos bleiben. Des Weiteren sind Beteiligungen an Zielfonds auf dem Sekundärmarkt nur in begrenzter Zahl verfügbar. Dies kann bei starker Nachfrage zu hohen Preisen führen, die den Erwerb von Beteiligungen wirtschaftlich unattraktiv machen.

Risiko des Fokus auf Co-Investments

Bei der Eingehung von Co-Investments hat die Gesellschaft regelmäßig nur einen stark eingeschränkten oder keinen Verhandlungsspielraum in Bezug auf die Beteiligungsbedingungen. Dasselbe gilt für die Veräußerung eines Co-Investments. Typischerweise ist die Gesellschaft hierbei an eine Entscheidung des Managers des Zielfonds gebunden. Sie kann dann ihre Beteiligung an den Portfoliounternehmen weder zu einem anderen Zeitpunkt noch zu anderen Bedingungen veräußern als sie vom Manager des Zielfonds verhandelt werden. Die Beteiligung an Portfoliounternehmen im Wege von Co-Investments ist eine unmittelbare Beteiligung an einem einzelnen Portfoliounternehmen. Insofern ist die Beteiligung der Gesellschaft weniger risikodiversifiziert als die Beteiligung an einem Zielfonds.

Risikodiversifizierung

Die MH SLC Mid Market PE KG investiert nur in einem speziellen Marktsegment, dem Bereich europäischer und nordamerikanischer Mittelstandsbeteiligungen. Durch diesen Branchenfokus und die begrenzte Anzahl der Zielfonds kann der Fonds nur eine eingeschränkte Risikodiversifizierung erreichen. Insbesondere können Verschlechterungen der Markt- und Wirtschaftsverhältnisse in Europa oder Nordamerika die Entwicklung der Beteiligungen des Fonds nachhaltig beeinträchtigen. Die Gesellschaft hat darüber hinaus keinen Einfluss darauf, welchen Grad der Risikodiversifizierung die Zielfonds über deren Beteiligungen an Portfoliounternehmen erreichen. Eine geringere Risikodiversifizierung hat zur Folge, dass der Gesellschaft bei Eintritt eines Risikos bei einem oder mehreren Zielfonds oder deren Portfoliounternehmen ein größerer Nachteil entsteht, als dies bei einer Verteilung der Investitionen auf eine größere Zahl von Zielfonds und Portfoliounternehmen der Fall wäre.

Risiken im Zusammenhang mit der Unterschreitung des geplanten Zeichnungskapitals

Es ist möglich, dass die MH SLC Mid Market PE KG ihr geplantes Zeichnungskapital nicht erreicht. Teile der laufenden Kosten der Gesellschaft fallen jedoch ganz oder weitgehend unabhängig von der Höhe des Zeichnungskapitals an. Bei geringerem Zeichnungskapital nehmen diese Fixkosten einen verhältnismäßig größeren Anteil ein. Dasselbe Risiko besteht auch auf Ebene der Zielfonds. Hierdurch kann sich das an die Anleger auszahlbare Ergebnis der MH SLC Mid Market PE KG verringern.

Kurs- und Marktpreisrisiken

Erhält die MH SLC Mid Market PE KG von den Zielfonds oder Portfoliounternehmen Sachwertausschüttungen in Form von Aktien oder anderen Gesellschaftsanteilen, besteht ein Kurs- bzw. Preisrisiko für den Zeitraum zwischen Erhalt der Sachwerte und deren Veräußerung, d.h. der Wert der Anteile kann sich in der Zwischenzeit verringern. Die Gesellschaft könnte infolgedessen geringere Erlöse aus dem Verkauf der Anteile erzielen, als zum Zeitpunkt des Erhalts der Anteile zu erwarten war. Dasselbe Risiko besteht, wenn die Fondsgesellschaft Beteiligungen eingeht, die in einer anderen Währung geführt werden. Aus diesen Beteiligungen erfolgende Auszahlungen können durch Wechselkursveränderungen und lokale Devisenbestimmungen beeinträchtigt werden.

Wechselkursrisiken

Die Fondsgesellschaft wird grundsätzlich in Euro geführt. Es ist möglich, dass die Fondsgesellschaft Beteiligungen an Zielfonds, Dachfonds oder Portfoliounternehmen eingeht, die in einer anderen Währung denominiert sind und /​ oder Auszahlungen in einer anderen Währung leisten. Der Wert der in Fremdwährung eingegangenen Beteiligungen und die daraus erfolgenden Auszahlungen können durch Wechselkursveränderungen, lokale Devisenbestimmungen und andere Beschränkungen beeinträchtigt werden. Eine Veränderung des Wechselkurses zwischen Euro und der jeweiligen Fremdwährung kann zu Verlusten für die Anleger führen.

Dabei kann es beispielsweise auch bei Konvertierung von Ausschüttungen in Euro zu Verlusten kommen, obwohl der jeweilige Zielfonds Beteiligungen mit Gewinn verkauft hat.

Auslandsrisiken

Der Fonds wird sich gemäß seiner Anlagestrategie voraussichtlich mit einem erheblichen Teil seines investierbaren Kapitals an Zielfonds und Portfoliounternehmen beteiligen, die in ausländischen Rechtsordnungen ansässig oder investiert sind (Europa und Nordamerika). Die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche der Gesellschaft gegenüber Zielfonds und Portfoliounternehmen im Ausland kann wesentlich schwieriger und mit höheren Kosten verbunden sein als im Inland. Darüber hinaus kann es aufgrund von Änderungen in den jeweiligen ausländischen Rechts- und Steuersystemen zu Nachteilen kommen. Schließlich können allgemeine Veränderungen der politischen oder wirtschaftlichen Situation in den Ländern, in denen von der Gesellschaft gezeichnete Zielfonds oder Portfoliounternehmen investiert oder ansässig sind, negative Auswirkungen haben. Insbesondere bei erneutem Eintreten einer Finanz- und Wirtschaftskrise muss damit gerechnet werden, dass der Fonds sowie seine Zielfonds nicht, nur verzögert oder nur zu nachteiligen Bedingungen die Portfoliounternehmen veräußern können.

IV. Tätigkeitsbericht und Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Tätigkeitsbericht

Die KVG hat im Geschäftsjahr die ihr obliegenden Aufgaben gemäß KAGB wahrgenommen.

Im Geschäftsjahr 2019 waren von der KVG Investitionsentscheidungen zu treffen, die zur Investition in vier Zielfonds geführt haben. Ferner wurde mit einem AIF der Marble-House-Gruppe ein neuer Anleger im Buchungskreis II in die Gesellschaft aufgenommen. Der AIF der Marble-House-Gruppe ist der Gesellschaft am 11. Dezember 2019 unter einer auflösenden Bedingung, die am 31. Dezember 2020 endgültig und unwiderruflich verfallen ist, beigetreten.

Darüber hinaus konzentrierte sich die Tätigkeit der KVG im Geschäftsjahr 2019 auf das Risikomanagement des Fonds, das Liquiditätsmanagement, die Kontrolle und Freigabe von Zahlungen sowie weitere aufsichtsrechtliche Aufgaben wie die Anlegerverwaltung, die Fondsbuchhaltung, das Beschwerdemanagement und sonstige administrative Aufgaben.

Angaben zum Risikoprofil und Risikomanagementsystem

Das Risikoprofil des Fonds und das Risikomanagementsystem der KVG werden unter „III. Wesentliche Risiken der Gesellschaft“ erläutert.

Vermögenslage

Die MH SLC Mid Market PE KG befindet sich noch in der Investitionsphase und hält Liquidität für weitere Investments in Zielfonds vor. Das Portfolio umfasst im Geschäftsjahr 2019 vier unmittelbare Beteiligungen an europäischen Zielfonds. Das zugesagte Transaktionsvolumen beträgt rd. 29,6 % des Zeichnungskapitals der MH SLC Mid Market PE KG.

Das Portfolio der MH SLC Mid Market PE KG stellt sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar:

Beteiligung Kapitalzusage Kapitaleinzahlungen abzgl. Kapitalrückführung Zeitwert
EMH Growth Fund II SCSp EUR 400.000,00 EUR 0,00 EUR 0,00
Investindustrial VII L.P. EUR 400.000,00 EUR 5.988,64 EUR 3.383,00
Latour Capital III FPCI EUR 400.000,00 EUR 16.000,00 EUR 13.180,00
IK IX Fund No. 1 SCSp EUR 400.000,00 EUR 845,58 EUR 0,00

Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände

Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten, sind nicht im Fondsvermögen enthalten. Die Anteile können grundsätzlich auf Sekundärmärkten gehandelt werden. Üblicherweise unterliegen solche Transaktionen Abschlägen auf die zuletzt festgestellten Bewertungen zum Fair-Market-Value.

Finanzlage

Bei der MH SLC Mid Market PE KG handelt es sich um ein im Jahr 2017 neu aufgelegtes Investmentvermögen. Die Zeichnungsfrist endete zum 31. Dezember 2019.

Die Geschäftstätigkeit umfasste im Geschäftsjahr 2019 den Aufbau des Portfolios auf insgesamt vier Zielfonds. Ausschüttungen an die Investoren fanden bisher nicht statt. Die Finanzlage ist geordnet.

Die Gesellschaft finanziert ihre Investitionen ausschließlich aus Eigenkapital. Kreditaufnahmen sind unzulässig. Eine Belastung der Vermögensgegenstände der Gesellschaft erfolgt nicht.

Die Bilanzstruktur stellt sich wie folgt dar:

Die MH SLC Mid Market PE KG schließt das Geschäftsjahr mit einer Bilanzsumme von TEUR 333. Der Anteil der liquiden Mittel an der Bilanzsumme beträgt 29,4 % und umfasst damit den wesentlichen Anteil am Gesamtvermögen. Die getätigten Investitionen werden zum Bilanzstichtag mit TEUR 17 bewertet. Dem Gesamtvermögen von TEUR 115 steht, bedingt durch die Anlaufverluste, ein Eigenkapital von TEUR 12 gegenüber. Die ausstehenden nicht und nicht eingeforderten Einlagen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 4.900.

Ertragslage

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen Aufwendungen in Höhe von EUR 14.941,55 beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 11.939,85 sowie die für das Geschäftsjahr 2019 zu zahlende Haftungsvergütung in Höhe von EUR 1.487,50.

Darüber hinaus sind in den Aufwendungen unter anderem die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Höhe von EUR 28.812,95 sowie die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und für die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von EUR 34.190,33 enthalten.

Aus der Bewertung der zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Zielfonds-Beteiligungen mit dem Fair-Market-Value haben sich unrealisierte Verluste aus Abschreibungen in Höhe von EUR 38.639,22 ergeben.

Angaben zu Änderungen im Geschäftsjahr

Im Geschäftsjahr 2019 sind keine wesentlichen Änderungen gegenüber den im Verkaufsprospekt zur Verfügung gestellten Informationen betreffend die Gesellschaft eingetreten.

Änderungen der von der Gesellschaft oder der KVG für die Gesellschaft geschlossenen Dienstleistungsverträge haben sich nicht ergeben.

Es wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement im Geschäftsjahr 2019 eingeführt.

Im Mai 2019 ist der Gründer, Alleininhaber und Vorstandsvorsitzende der MHC Marble House Capital AG, Roderich Widenmann, verstorben.

Wertentwicklung des Fonds während des Geschäftsjahres

31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Eingezahltes Kapital (Zielfonds) EUR 22.834,22 EUR 0,00 EUR 0,00
in % des zugesagten Kapitals 1,43 % 0,00 % 0,00 %
Investment Multiple1 0,02x 0,00x 0,00x

1 Investment Multiple = Nettoinventarwert plus Gesamtbetrag der Ausschüttungen in Relation zum Gesamtbetrag des eingezahlten Kapitals

Aufgrund der in den beiden Erstjahren noch nicht getätigten Investitionen ist die Wertentwicklung des Fonds zum 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2018 nicht aussagekräftig.

Zum 31. Dezember 2019 wird das Portfolio der Gesellschaft zum 0,73-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in die Zielfonds eingezahlte Kapital, bewertet.

Die bisherige Wertentwicklung der MH SLC Mid Market PE KG ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung der Gesellschaft.

Der typische Geschäftsverlauf eines Private-Equity-Fonds erfolgt in Form einer liegenden J-Kurve. Bedingt durch die Gründüngskosten in den Erstjahren ist die Wertentwicklung negativ. Durch den planmäßigen Erwerb der ersten vier Zielfonds-Beteiligungen sollte die J-Kurve verkürzt werden können. Der bisherige Geschäftsverlauf entspricht den Erwartungen.

V. Angaben zur Mitarbeitervergütung der KVG

Die nachfolgenden Angaben – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem geprüften Jahresabschluss der MHC Marble House Capital AG, Hamburg, zum 31. Dezember 2019. Die Vergütungen wurden auf Grundlage des in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Personalaufwands berechnet.

Gesamtsumme der von der KVG im Geschäftsjahr gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 914.422,06
davon feste Vergütung EUR 846.114,20
davon variable Vergütung EUR 68.307,86
Anzahl der Mitarbeiter der KVG 6
Gesamtsumme der von der KVG im Geschäftsjahr gezahlten Vergütung an Führungskräfte und Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF ausgewirkt hat EUR 914.422,06
davon Führungskräfte EUR 462.994,49
davon andere Mitarbeiter EUR 451.427,57

 

Hamburg, den 10. Mai 2021

Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer

Dr. Volker Simmering

Hinrich Wilhelm Otter

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Marble House SL Capital Mid Market Private Equity Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Marble House SL Capital Mid Market Private Equity Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Marble House SL Capital Mid Market Private Equity Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar .2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

* gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitaikonten der Marble House SL Capital Mid Market Private Equity Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

München, den 10. Mai 2021

BTR Beratung Treuhand Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lothar Ponzer, Wirtschaftsprüfer

Ralph-Peter Scholz, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)

(Erklärung gem. § 158 S. 1 KAGB i. V. m. § 135 Abs. 1 Nr. 3 KAGB i. V. m. § 264 Abs. 2 S. 3, § 289 Abs. 1 S. 5 HGB zum Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

 

Hamburg, den 10. Mai 2021

Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer

Dr. Volker Simmering

Hinrich Wilhelm Otter

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