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Justiz

Unzulässig

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Frankfurter Theater-Doppelanlage: Neubau statt Sanierung

Die Stadt Frankfurt hat nach einer eingehenden Untersuchung der am Willy-Brandt-Platz gelegenen Theater-Doppelanlage, bestehend aus Schauspiel und Oper, einen erheblichen Bedarf an Sanierung und Erneuerung festgestellt. Basierend auf den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie von Januar 2020 entschied sich die Stadt gegen eine Sanierung und favorisierte stattdessen den Bau eines neuen Theaterkomplexes. Diese Entscheidung wurde im September 2020 offiziell gefasst.

Im Oktober desselben Jahres brachten Bürgervertreter ein Bürgerbegehren auf den Weg, das von über 18.000 Bürgern unterstützt wurde. Sie forderten die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zum Neubau und stattdessen eine originalgetreue Rekonstruktion des historischen Schauspielhauses von 1902.

Die Stadt Frankfurt wies dieses Begehren im Juli 2021 als unzulässig zurück, woraufhin die Initiatoren des Bürgerbegehrens rechtliche Schritte einleiteten. Ihre Klage sowie nachfolgende Eilanträge blieben jedoch ohne Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Koblenz urteilte, dass das Bürgerbegehren aus mehreren Gründen unzulässig sei. Unter anderem seien die Fragestellung und die Begründung des Begehrens unklar und potenziell irreführend. So sei beispielsweise nicht eindeutig, was genau mit „Schauspielhaus von 1902“ gemeint sei und wie sich diese Rekonstruktion von den geplanten Neubauvarianten der Stadt unterscheide. Auch der vorgelegte Kostendeckungsvorschlag für den Neubau sei unzureichend und könne zu Missverständnissen hinsichtlich der geschätzten Kosten führen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Beteiligten haben die Möglichkeit, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung einzulegen.

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