Das Landgericht Köln hat einer Unterlassungsklage gegen den Online-Händler Amazon wegen unzureichender Produktinformationen stattgegeben. Sollte das Unternehmen weiterhin eine Damenbluse ohne Angabe der Materialart und zwei Flüssigkeiten ohne den Liter-Grundpreis anbieten, muss es bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen.
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