Die rechtliche Lage bezüglich KI-generierter Inhalte ist in einigen Punkten bereits geklärt, während andere Fragen noch Unsicherheiten aufweisen. Hier sind einige Aspekte, die bereits Klarheit bieten:
Urheberrechte bei rein mit KI generierten Inhalten: In der EU und den USA sind rein mit KI generierte Bilder nicht urheberrechtlich geschützt, da die Voraussetzung für Urheberrechtsschutz menschliches geistiges Schaffen ist. Das bedeutet, dass der Output der KI selbst nicht als Ergebnis menschlichen Schaffens gilt.
Verstoß gegen Urheberrechte bei Verwendung von KI: Die Nutzung von KI, um geschützte Werke nachzubauen, ist in den Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter oft untersagt. Wer bewusst KI-Modelle verwendet, um gegen das Urheberrecht zu verstoßen, riskiert seinen Account bei dem KI-Anbieter.
Versehentlicher Verstoß gegen Urheberrechte: Es gibt bisher keine bekannten Fälle, in denen ein KI-generiertes Bild versehentlich gegen Urheberrechte verstieß. Solche Fälle erfordern oft präzise Anweisungen und bewusste Lenkung des KI-Modells in eine bestimmte Richtung.
Lernen von urheberrechtlich geschütztem Material: Die Frage, ob eine KI urheberrechtlich geschütztes Material „lesen“ darf, ist Gegenstand von Diskussionen und Klagen. Einige KI-Modelle, wie GPT-3 und GPT-4 von OpenAI, wurden mit großen Mengen Text aus dem Internet trainiert, was zu rechtlichen Unsicherheiten führt.
In Bezug auf die rechtliche Lage wird empfohlen, bei der Verwendung von KI-Inhalten immer vorsichtig zu sein und sich die generierten Inhalte vor der Veröffentlichung anzusehen und zu kontrollieren, um mögliche Risiken zu minimieren. Der Ausgang von laufenden Rechtsstreitigkeiten könnte auch die Zukunft der KI-Welt beeinflussen.
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