Startseite Allgemeines Urlaub über den Tod hinaus
Allgemeines

Urlaub über den Tod hinaus

Teilen

Es ist ein aufsehenerregendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg: Angesammelte Urlaubstage gehören dem Arbeitnehmer über seinen Tod hinaus. Weil er sie gewissermaßen mit ins Grab nimmt, sind die Ansprüche daraus vererbbar. „Der Urlaubsanspruch geht mit dem Tod nicht unter”, heißt es in dem Urteil (Az. C-118/13) wörtlich.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Die Grünen schicken Habeck ins Rennen: Kanzlerkandidat? Nein, „Kandidat für die Menschen“

Die Grünen haben sich entschieden: Robert Habeck soll sie als Spitzenmann in...

Allgemeines

Green Elements Cooperative eG

Die Bilanz der Green Elements Cooperative eG vom 31.12.2021 bietet einige interessante...

Allgemeines

Insider: ByteDance krönt sich selbst mit 300 Milliarden Dollar

Ach, ByteDance mal wieder – der bescheidene Gigant aus dem Reich der...

Allgemeines

Kann die Genossenschaft ein Steuersparmodell sein?

Genossenschaften (eG) sind eine spezielle Rechtsform, die ursprünglich mit dem Ziel gegründet...