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Ursachen des Wirbels um KKH Allianz auf den Grund gehen

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Alte, Arme und chronische kranke Menschen sollen unter anderem laut der Sendung „Frontal21“ in der gesetzlichen Krankenkasse KKH Allianz unerwünscht gewesen sein. Deshalb seien sie zur Kündigung animiert bzw. gar nicht erst in die Kasse aufgenommen worden. Dies stünde im krassen Widerspruch zur im Sozialgesetzbuch V geregelten Aufnahmepflicht von Versicherungsberechtigten und stellt somit eine Pflichtverletzung dar. Warum ist ein solcher, bisher einmaliger Vorgang in der Gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt denkbar? Muss man über die Vorwürfe überrascht sein oder waren sie vorhersehbar? Was muss geschehen, um Versicherten die aufgekommenen Zweifel zu nehmen?

Für die Verbraucherzentrale Sachsen kommt der Vorwurf nicht überraschend. Als im Jahr 2009 die Kaufmännische Krankenkasse Hannover mit der Betriebskrankenkasse der Allianz fusionierte, waren Probleme vorprogrammiert. Fortan stand hinter einer großen gesetzlichen Krankenkasse ein noch größerer privater Krankenversicherer. Doch die Systeme von gesetzlicher und privater Krankenversicherung unterscheiden sich grundlegend. Selbstverständlich müssen auch Gesetzliche Krankenkassen wirtschaftlich arbeiten, für private Versicherungsunternehmen sind jedoch Gewinne entscheidend – nicht zuletzt für die eigenen Aktionäre. „Als 2009 mit der Fusion von KKH und BKK Allianz von neuen Synergie-Effekten die Rede war, hätte man bereits erkennen können, wohin die Reise geht“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Explizit wurde schon damals davon gesprochen, dass die Private Krankenversicherung im Controlling erfahrener sei, wovon die Gesetzliche Krankenkasse profitieren könne. Controlling, gemeint ist damit das Rechnungswesen, beschäftigt sich heute wesentlich mit Gewinnsteuerung. Alte, Arme und chronisch Kranke verursachen hohe Kosten und stehen damit einer Gewinnmaximierung im Weg. Daraus wurden offenbar entsprechende Schlussfolgerungen gezogen.

Damit die Menschen auch weiterhin Vertrauen in ihre Krankenversicherung haben können, fordert die Verbraucherzentrale Sachsen eine wirksame Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. Das vor einem Jahr vom Präsidenten des Bundeskartellamtes verkündete Stopp hinsichtlich der Fusionskontrolle bei Gesetzlichen Krankenkassen muss – gegebenenfalls durch eine gesetzliche Klarstellung – revidiert werden.

Wer erstmalig vor einer Krankenkassenwahl steht oder seine Kasse wechseln möchte, sollte die aktuelle Entwicklung nicht außer acht lassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen berät Verbraucher auch zur Entscheidung über die Krankenversicherung.

Quelle:VBZ Sachsen

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