Urlaubsansprüche sind nicht vererbbar.
Das Bundesarbeitsgericht entschied, nach dem Tod eines Arbeitnehmers erlischt die Entschädigung für entgangenen Urlaub. Im Streitfall hatte die Ehefrau eines verstorbenen Kraftfahrers geklagt. Wegen einer schweren Erkrankung konnte der Mann seinen Urlaub für zwei Jahre nicht nehmen. Nach seinem Tod wollte die Frau den nicht genommenen Urlaub ausbezahlt haben. ( AZ: 9 AZR 416/10 ).
Quelle:MDR
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