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Fällt in einer Wohnung über Weihnachten die Heizung aus, darf der Betroffene 25 Prozent der Monatsmiete zurückbehalten.

Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Die Richter wiesen damit die Zahlungsklage eines Hauseigentümers zurück. – Nach Ansicht des Gerichts stellt eine defekte Heizung im Winter einen erheblichen Mangel dar. Das gelte insbesondere über die Weihnachtsfeiertage. Eine Mietminderung um ein Viertel sei daher gerechtfertigt. ( AZ 33 C 588/11-76 )

Quelle:MDR

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