Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet heute darüber, ob Polen, Ungarn und Tschechien am Höhepunkt der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen haben. Hintergrund sind zwei Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten von 2015, wonach bis zu 160.000 Asylwerber innerhalb der EU verteilt werden sollten. Das sollte Griechenland und Italien entlasten.
Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen – obwohl der EuGH dessen Rechtmäßigkeit in einem späteren Urteil bestätigte. Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht, klagte deshalb gegen die drei Länder.
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