Österreichs Übernahmegesetz ist nicht mit EU-Recht vereinbar – das ist auf den Punkt gebracht das Ergebnis zweier Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Zusammenhang mit der Conwert-Übernahme im Jahr 2015.
Nachdem gegen die damaligen Conwert-Hauptaktionäre Adler Real Estate und Petrus Advisers sowie gegen Einzelpersonen wegen eines unterlassenen Pflichtangebots Verwaltungsstrafen verhängt worden waren, gingen sie vor Gericht und unterlagen auch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) – nun hat ihnen der EuGH recht gegeben.
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