Wirtschaft

Urteil

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Österreichs Übernahmegesetz ist nicht mit EU-Recht vereinbar – das ist auf den Punkt gebracht das Ergebnis zweier Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Zusammenhang mit der Conwert-Übernahme im Jahr 2015.

Nachdem gegen die damaligen Conwert-Hauptaktionäre Adler Real Estate und Petrus Advisers sowie gegen Einzelpersonen wegen eines unterlassenen Pflichtangebots Verwaltungsstrafen verhängt worden waren, gingen sie vor Gericht und unterlagen auch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) – nun hat ihnen der EuGH recht gegeben.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Wirtschaft

Ist nach dieser Definition Elaris AG ein deutscher Autohersteller?

Der Begriff „deutscher Autohersteller“ bezieht sich auf Unternehmen, die in Deutschland ansässig...

Wirtschaft

Adidas

In einer überraschenden Wendung hat der deutsche Sportartikelhersteller Adidas seine Finanzprognose für...

Wirtschaft

Neues in Sachen Signa

Der ehemalige Finanzchef des insolventen Immobilienkonzerns Signa, Manuel Pirolt, distanziert sich von...

Wirtschaft

Hülsta: Traditionsmarke vor dem Aus?

Hülsta, der renommierte Möbelhersteller aus Stadtlohn, steht vor dem Aus. Die 280...