Justiz

Urteil

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Zeigen von russischen Flaggen und Symbolen bei einer Gedenkveranstaltung in Berlin zum Ende des Zweiten Weltkriegs bleibt verboten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) im deutschen Berlin-Brandenburg gestern, wie eine Sprecherin mitteilte.

Heute dürfen nun vor dem sowjetischen Ehrenmal im Tiergarten keine russischen Flaggen oder Symbole gezeigt werden. Solche Symbole könnten als Sympathiebekundung für die Kriegsführung Russlands gegen die Ukraine verstanden werden, hieß es vom OVG.

Das Gericht bestätigte damit im Eilverfahren eine Regelung der Berliner Polizei. „Die offenbar gezielte Intensivierung der russischen Luftangriffe auf die Ukraine und ihre Zivilbevölkerung“ trage zu einer weiteren Verschärfung der Konfliktlage bei.

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