Europa

Urteil

jorono (CC0), Pixabay
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Der Oberste Gerichtshof Polens hat heute die Begnadigung des jetzigen Innenministers Mariusz Kaminski durch Präsident Andrzej Duda im Jahr 2015 aufgehoben. Laut der Urteilsbegründung kann das Recht auf Begnadigung nur gegenüber Personen ausgeübt werden, deren Schuld durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt wurde. Somit muss sich Kaminski erneut vor Gericht verantworten.

Kaminski war ab 2006 Leiter der Antikorruptionsbehörde CBA. Im März 2015 wurde er in erster Instanz unter anderem wegen Amtsmissbrauchs zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Zudem durfte er für zehn Jahre keine öffentlichen Ämter mehr bekleiden.

Der Grund für seine Verurteilung lag in einer Affäre, die im Jahr 2007 aufgedeckt wurde. Es wurde behauptet, dass Kaminskis Behörde absichtlich einen Korruptionsfall inszeniert habe, um den damaligen Landwirtschaftsminister zu diskreditieren. Kaminski legte Berufung gegen das Urteil ein.

Im Herbst 2015, kurz nachdem die nationalkonservative PiS-Partei die Regierung übernommen hatte, begnadigte Präsident Duda, der ebenfalls der PiS angehört, Kaminski in einer umstrittenen Entscheidung, obwohl das Berufungsverfahren noch lief. Das Verfahren wurde eingestellt und Kaminski wurde kurz darauf zum Innenminister ernannt.

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