Justiz

Urteil

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Eine Klima-Demonstrantin wurde wegen einer Aktion in der Berliner Gemäldegalerie und Straßenblockaden zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro verurteilt. Das Gericht sah die 20-Jährige schuldig wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung, Nötigung, versuchter Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch Festkleben.

Die Klima-Aktivistin kündigte an, trotz des Urteils ihre Protestaktionen fortzusetzen. Sie hatte sich im letzten Jahr zusammen mit einer anderen Aktivistin am Holzrahmen des Gemäldes „Ruhe auf der Flucht nach Ägypten“ von Lucas Cranach dem Älteren festgeklebt. Sie wurde auch wegen fünf Straßenblockaden und einer Klebeaktion in einem Unternehmen verurteilt.

Die Richterin betonte, dass Autofahrer nicht für die Ziele der Klimagruppe „Letzte Generation“ instrumentalisiert werden dürfen. Die Gruppe sollte legale Mittel nutzen, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Die Grundrechte anderer Menschen seien beeinträchtigt worden, was als verwerflich angesehen werde.

Die Klima-Aktivistin hatte erklärt, dass sie Alarm schlagen wolle, weil es so nicht weitergehen könne. Das Gericht sah das Festkleben als destruktives Verhalten an und betonte die potenzielle Gefährdung, die von solchen Taten ausgeht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine weitere Aktivistin, die an der Klebeaktion beteiligt war, wurde bereits zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der entstandene Schaden am historischen Rahmen des Gemäldes wurde von der 20-Jährigen bezahlt und das Gericht berücksichtigte dies bei der Strafmaßnahme. Das Gericht blieb mit 130 Tagessätzen zu je 10 Euro unter dem Antrag der Staatsanwältin, die 200 Tagessätze zu je 15 Euro gefordert hatte.

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