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Urteil

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Hotelbetreiber dürfen grundsätzlich Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen. Dies gelte jedoch nicht, wenn die Buchung des Gastes bereits bestätigt wurde, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag verkündeten Urteil. Damit erzielte der ehemalige NPD-Vorsitzende Udo Voigt einen Teilerfolg.

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