Der Bischof des deutschen Bistums Trier, Stephan Ackermann, ist zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld an eine wegen Missbrauchs traumatisierte Angestellte des Bistums verurteilt worden. Es sei unstreitig, dass der Bischof den Klarnamen der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Frau in einer Videokonferenz im März 2022 mit Bistumsmitarbeitenden genannt habe, sagte Richterin Kathrin Thum heute am Arbeitsgericht Trier.
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