Die EU-Richter in Luxemburg argumentieren, dass die möglicherweise erlittenen Schäden nicht unmittelbar auf das Verhalten von Frontex zurückzuführen seien. Frontex sei weder für die Überprüfung von Rückkehrentscheidungen noch für Asylanträge zuständig. Stattdessen liege die Verantwortung bei den Mitgliedsstaaten, die allein für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Rückkehrentscheidungen und die Prüfung von internationalem Schutz zuständig seien. Das Gericht stellte fest, dass Frontex bei gemeinsamen Operationen mit den nationalen Behörden arbeite und keine unabhängige Ermittlungsbefugnis habe.
Die sechsköpfige syrische Familie hatte 2016 Griechenland erreicht und plante dort, Asyl zu beantragen. Allerdings wurden sie in einer gemeinsamen Aktion von Griechenland und Frontex in die Türkei abgeschoben. Die Familie lebt mittlerweile im Irak und klagte Frontex vor dem EU-Gericht an, rechtswidrig gehandelt zu haben. Sie argumentierte, dass der Asylantrag vor der Ausreise aus der EU hätte geprüft werden müssen und dass sie in die Irre geführt wurden, indem man ihnen vorgaukelte, sie würden nach Athen statt in die Türkei gebracht. Die Familie forderte Schadenersatz in Höhe von rund 136.000 Euro.
Das Urteil könnte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden. Frontex, die EU-Agentur für die Sicherung der Außengrenzen, war bereits in der Vergangenheit mit Vorwürfen konfrontiert, die Rechte von Flüchtlingen unzureichend zu schützen.
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