Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Bestandteile der Justizreform in Polen für rechtswidrig erklärt, da sie gegen die Prinzipien der richterlichen Unabhängigkeit und der Gleichbehandlung verstoßen. Die Regelung, die von der national-konservativen PiS-Regierung eingeführt wurde, senkte das Renteneintrittsalter von Richtern und ermöglichte dem Justizminister, über die Fortsetzung der Arbeit von Richtern nach Erreichen des Rentenalters zu entscheiden. Dies, so der EGMR, stellt eine willkürliche Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Judikative dar.
Dieses Urteil unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Polen und den EU-Institutionen, wobei die Reformen der PiS-Regierung seit 2015 wiederholt Kritik aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Achtung der rechtsstaatlichen Prinzipien hervorgerufen haben.
In einem bedeutenden politischen Wandel hat die polnische Opposition, angeführt von Ex-Premier Donald Tusk, eine Einigung erzielt, um ein Koalitionsbündnis zu bilden, mit dem Ziel, die umstrittenen Reformen der PiS-Regierung zurückzudrehen. Trotz des Wahlsiegs der PiS bei den letzten Wahlen, bei denen sie als stärkste Partei hervorging, konnte sie keine Regierungsmehrheit sichern. Dies öffnet die Tür für eine potenzielle Machtverschiebung, da sich proeuropäische Oppositionsparteien auf eine gemeinsame Koalition geeinigt haben, mit Tusk, dem ehemaligen EU-Ratspräsidenten, als vorgeschlagenem Regierungschef. Dies signalisiert eine mögliche Richtungsänderung in der polnischen Politik und einen verstärkten Fokus auf die Wahrung der rechtsstaatlichen Normen und der europäischen Werte.
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