Deutschland

Urteil

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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In einer bedeutenden Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Eilantrag des Naturschutzbunds Brandenburg gegen die Erweiterung des Kiessandtagebaus in der Fresdorfer Heide abgelehnt. Diese Entscheidung ermöglicht die Fortführung der seit den 1980er Jahren bestehenden Bergbauaktivitäten in diesem ökologisch sensiblen Gebiet südlich von Potsdam.

Der Tagebau befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer-Sander“. Nach einem umfangreichen Verfahren erteilte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe dem Betreiber, einem renommierten Bergbauunternehmen, die Genehmigung für den erweiterten Rahmenbetriebsplan. Dieser Plan sieht eine Fortsetzung der Rohstoffgewinnung auf der aktuellen Tagebaufläche sowie eine Erweiterung um etwa 16 Hektar vor. Zudem umfasst er die Neugestaltung der Rekultivierung der insgesamt etwa 50 Hektar großen, vom Bergbau beeinflussten Fläche.

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts begründete seine Entscheidung damit, dass der Planfeststellungsbeschluss im Hauptverfahren voraussichtlich als rechtmäßig angesehen werde. Die Behörde habe dem Bergbauunternehmen zu Recht Ausnahmen von den Bestimmungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung gewährt, wobei die naturschutzrechtlichen Belange, einschließlich des Schutzes eines in der Nähe nistenden Uhu-Brutpaars, angemessen berücksichtigt worden seien.

Diese Entscheidung reflektiert das Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen und Naturschutz. Das Gericht erkannte an, dass eine Stilllegung des Tagebaus bis zur endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren erhebliche negative Auswirkungen auf die Arbeitsplätze und den Betrieb des Bergbauunternehmens haben könnte.

Der unanfechtbare Beschluss, datiert auf den 15. Dezember 2023, trägt das Aktenzeichen OVG 11 S 53/23 und markiert einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte des Kiessandtagebaus in der Fresdorfer Heide.

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