Urteil

Published On: Dienstag, 20.02.2024By

– Im Prozess um den Säureangriff auf einen Top-Manager eines Energieunternehmens im Jahr 2018 hat das Landgericht Wuppertal am heutigen Tag einen zweiten Mann schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren.

Der Angeklagte hatte gestanden, im Auftrag des bereits im vergangenen Jahr zu zwölf Jahren Haft verurteilten Haupttäters die Tat ausgeführt zu haben. Er habe dem Manager im März 2018 in der Nähe seines Wohnhauses in Haan bei Düsseldorf hoch konzentrierte Schwefelsäure ins Gesicht geschüttet. Das Opfer erlitt dabei schwere Verbrennungen und musste notoperiert werden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Habgier gehandelt hatte. Er habe sich von dem Haupttäter eine Belohnung in Höhe von 50.000 Euro versprechen lassen.

Der Prozess gegen den zweiten Täter hatte im Januar 2024 begonnen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Ergänzende Informationen:

Das Opfer des Säureangriffs war zum Zeitpunkt der Tat Finanzchef des Energiekonzerns Innogy. Innogy wurde wenige Tage nach dem Anschlag vom Eon-Konzern übernommen.
Die Hintergründe des Säureangriffs sind nach wie vor unklar. Die Polizei geht davon aus, dass der Anschlag im Zusammenhang mit dem beruflichen Umfeld des Opfers stand.
Der Haupttäter des Säureangriffs war im vergangenen Jahr zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Er hatte gestanden, den Anschlag in Auftrag gegeben zu haben.
Das Urteil gegen den zweiten Täter ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Berufung eingelegt werden.

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