In einem bemerkenswerten Urteil hat das Amtsgericht Hannover den Standard für die Bettengröße in Hotels neu definiert, indem es feststellte, dass Urlauber berechtigterweise mehr als nur 70 Zentimeter Platz im Bett erwarten sollten. Der Fall wurde von einem enttäuschten Reisenden aus Hamm ins Rollen gebracht, der ein unerwartetes Dilemma während seines Aufenthalts auf der malerischen Insel Mauritius erlebte. Der Kläger hatte in gutem Glauben ein Dreibettzimmer für sich und zwei weitere erwachsene Begleiter gebucht, in der Annahme, dass die Unterkunft angemessene Schlafarrangements bieten würde.
Zur großen Überraschung der Reisegruppe bestand das Zimmer jedoch lediglich aus zwei Betten, die jeweils eine Breite von nur 1,40 Meter aufwiesen. Diese Konfiguration zwang zwei der Urlauber dazu, sich ein Bett zu teilen, was weit unter den erwarteten Komfortstandards lag und nicht der ursprünglichen Buchungsvereinbarung entsprach. Das Gericht erkannte an, dass diese Bedingungen nicht nur unkomfortabel, sondern auch nicht vertragsgemäß waren, und sprach den betroffenen Reisenden eine Entschädigung zu. Als Ergebnis des Urteils (Aktenzeichen 471 C 6110/23) wurden den beiden Gästen, die die unzureichenden Schlafbedingungen erdulden mussten, 15 Prozent ihres Reisepreises zurückerstattet.
Dieses Urteil setzt nicht nur einen Präzedenzfall für die Mindeststandards von Schlafgelegenheiten in der Hotelbranche, sondern betont auch die Bedeutung klarer und fairer Vertragsbedingungen zwischen Reiseanbietern und Kunden. Es verdeutlicht die Erwartungshaltung von Urlaubern an Komfort und Privatsphäre, selbst in Situationen, die auf den ersten Blick so banal erscheinen mögen wie die Größe eines Hotelbettes.
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