Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Urteil vom 12. März 2024 entschieden, dass der Flughafen Frankfurt-Hahn die für die Jahre 2017 und 2018 erhaltenen staatlichen Beihilfen in Höhe von etwa zehn Millionen Euro vorerst behalten darf. Diese Entscheidung verhindert, dass das Land Rheinland-Pfalz die zuvor gewährten Betriebsbeihilfen zurückfordert.
Ursprünglich hatte die EU-Kommission die Beihilfen genehmigt. Jedoch erklärte das Gericht der Europäischen Union im Mai 2021 diese Genehmigung für nichtig, was das Land Rheinland-Pfalz dazu veranlasste, die Rückzahlung der Beihilfen zu fordern. Dagegen legte der Flughafen Frankfurt-Hahn Klage ein. Die Lage änderte sich im September 2023, als der Europäische Gerichtshof das Urteil des Gerichts der Europäischen Union aufhob und den Fall zur erneuten Prüfung zurückverwies.
Das Verwaltungsgericht Koblenz folgte der Argumentation des Flughafens und stellte fest, dass aufgrund der Aufhebung des Nichtigkeitsurteils durch den Europäischen Gerichtshof die Genehmigung der Beihilfen durch die EU-Kommission wieder gültig ist. Somit sei der zuvor angenommene Verstoß gegen Unionsrecht nicht mehr gegeben und die Gewährung sowie Auszahlung der Beihilfen seien rechtmäßig erfolgt.
Gegen diese Entscheidung kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
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