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Urteil

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Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, abgelehnten Stellenbewerben Gründe zu nennen. Das hat der EuGH entschieden. Die Richter urteilten aber auch: Das kann vor Gericht als Indiz für eine Diskriminiertung gelten. Geklagt hatte eine Frau, die sich von einem bayerischen Unternehmen benachteiligt fühlte.

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