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Urteil

VBlock (CC0), Pixabay
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In Celle hat das Oberlandesgericht im Rahmen eines Staatsschutzverfahrens einen 44-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Verurteilte war laut Urteil des 4. Strafsenats von Juli 2019 bis Juni 2021 als Gebietsleiter für die PKK in der Region „Bremen“ tätig. In dieser Funktion war er für die Planung und Koordination der organisatorischen, finanziellen und propagandistischen Aktivitäten in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Dazu gehörten die Durchführung jährlicher Spendenkampagnen, die Organisation von öffentlichkeitswirksamen Kundgebungen sowie die Leitung der ihm unterstellten Aktivisten.

Die Arbeiterpartei Kurdistans, kurz PKK, wird vom Gericht als eine terroristische Vereinigung im Ausland eingestuft, deren Aktivitäten unter anderem auf schwere Straftaten wie Mord oder Totschlag abzielen.

Das Strafgesetzbuch sieht für die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Obwohl die Generalstaatsanwaltschaft eine Strafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert hatte, entschied das Gericht letztlich auf eine mildere Strafe. Die Verteidigung plädierte erfolglos auf Freispruch.

Das Gerichtsverfahren, das insgesamt 27 Hauptverhandlungstage umfasste, endete mit einem nicht rechtskräftigen Urteil. Aufgrund anhaltender Fluchtgefahr ordnete das Gericht die Fortdauer der Untersuchungshaft für den Angeklagten an.

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