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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass jemand, der gegen eine behördliche Maßnahme klagt, die nur kurz besteht und dann von selbst endet, ein spezielles Interesse nachweisen muss, um die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme feststellen zu lassen. Es reicht nicht aus, dass die Maßnahme kurz ist; sie muss auch eine ernsthafte Beeinträchtigung der Grundrechte darstellen.

Ein Beispiel dafür ist ein Fall, in dem einem Fußballfan für einen Tag ein Betretungsverbot für die Dortmunder Innenstadt erteilt wurde. Die Behörden gaben das Verbot heraus, weil sie annahmen, dass der Fan aufgrund seiner Vergangenheit bei einem wichtigen Fußballspiel Unruhen verursachen könnte. Nachdem das Verbot abgelaufen war, wollte der Fan die Rechtswidrigkeit des Verbots durch das Gericht feststellen lassen.

Die Gerichte, einschließlich des Bundesverwaltungsgerichts, entschieden jedoch, dass der Fan kein berechtigtes Interesse an einer solchen Feststellung hatte. Sie begründeten dies damit, dass das Betretungsverbot nur kurzfristig war und keine schwerwiegende Verletzung seiner Grundrechte darstellte. Da die Maßnahme keine tiefgreifenden Auswirkungen auf seine Freiheiten hatte, bestand keine Notwendigkeit, ihre Rechtswidrigkeit festzustellen. Dies hilft auch, die Gerichte zu entlasten, sodass sie sich schneller und effektiver anderen Fällen widmen können, die dringender sind.

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