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Urteil

Ray_Shrewsberry (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Hanau hat in einem kürzlich ergangenen Urteil festgestellt, dass eine fristlose Kündigung einer Mieterin gerechtfertigt war, nachdem diese ihre Vermieterin zweimal mit Wasser übergossen hatte. Der Vorfall ereignete sich, als die Mieterin Eimer mit Wasser aus ihrem Fenster in den Hof kippte, genau in dem Moment, als die Vermieterin sich dort aufhielt. Die Mieterin bestritt zwar, die Vermieterin absichtlich getroffen zu haben, doch die Beweislage sprach eine andere Sprache.

Der entscheidende Zeuge bestätigte vor Gericht, dass die Vermieterin bei beiden Vorfällen vollständig nass wurde, ähnlich der „Ice-Bucket-Challenge“. Dies führte zur Annahme, dass die Handlungen der Mieterin eine erhebliche Störung des Hausfriedens darstellten, welche eine fristlose Kündigung rechtfertigten. Laut Gericht habe die Mieterin die Konsequenzen ihrer Handlung zumindest billigend in Kauf genommen, insbesondere da sie nach eigenem Bekunden beabsichtigte, die Vermieterin davon abzuhalten, ihr Fahrrad umzustellen.

Das Gericht sah es zudem als unnötig an, der Mieterin vor der Kündigung eine Abmahnung zu erteilen, da aus der Beweisaufnahme hervorging, dass die Mieterin ähnliche Aktionen bereits angekündigt hatte. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Hausfriedens und der Respektierung der Rechte anderer Mieter sowie der Vermieterin. Der Beschluss vom 19. Februar 2024 (Aktenzeichen 34 C 92/23) markiert damit ein klares Signal an Mieter, dass gravierende Störungen des friedlichen Zusammenlebens nicht toleriert werden.

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