Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat kürzlich die Entscheidung eines Amtsgerichts bestätigt, dass eine sog. Handschuh-Ehe, die in Afghanistan geschlossen wurde und bei der einer der Ehepartner abwesend war, in Deutschland anerkannt wird. Die Ehe wurde geschieden, jedoch nicht aufgehoben, da keine Beweise vorliegen, die darauf hindeuten, dass die Ehe gegen den Willen der Beteiligten geschlossen wurde.
Die Beteiligten, afghanische Staatsangehörige, heirateten im Januar 2022, wobei nur die Antragsgegnerin anwesend war. Der Antragsteller, der seit 2015 in Deutschland lebt, war nicht zugegen. Nach regelmäßigem telefonischen Kontakt und der Flucht der Antragsgegnerin nach Deutschland im August 2022, lebten die beiden kurz zusammen. Die Antragsgegnerin wurde als minderjährige Jugendliche in Obhut genommen, obwohl das Gericht später ihre Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Ehe bestätigte.
Der Antragsteller forderte die Aufhebung der Ehe, hauptsächlich mit der Begründung, die Ehe sei nur zum Zwecke der Einreise nach Deutschland geschlossen worden. Das Gericht lehnte dies ab, da keine Anhaltspunkte für eine Stellvertretung beim Eheschluss vorlagen und keine Bedingungen unerfüllt blieben, die zur Aufhebung hätten führen können. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist endgültig.
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