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Das Landgericht Freiburg hat heute eine 24-jährige Frau und einen 23-jährigen Mann, beide deutsche Staatsangehörige, wegen Mordes und versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung jeweils zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt (Aktenzeichen 1 Ks 100 Js 25240/23 AK 15/23).

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg hat nach einer am 08. April 2024 begonnenen, zehn Tage dauernden Hauptverhandlung die Angeklagten für schuldig befunden. Die 24-jährige Frau wurde wegen der Tötung ihres Vaters und der versuchten Tötung ihrer Mutter verurteilt. Der Mitangeklagte, zum Tatzeitpunkt 22 Jahre alt, erhielt ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Am Morgen des 18. Juli 2023 verschafften sich die Angeklagten gegen 05:40 Uhr Zutritt zur Wohnung der Eltern der 24-Jährigen im Freiburger Stadtteil Herdern. Nach vorheriger Absprache attackierte der männliche Angeklagte den Vater mit einem etwa 20 Zentimeter langen Messer. Gleichzeitig schlug die 24-Jährige mit einem Beil auf den Kopf ihres Vaters ein. Der Vater erlitt mehrere schwere Verletzungen, darunter Stiche in die Brust und den Rücken sowie Beilhiebe auf den Kopf. Trotz eines Notarzteinsatzes erlag der 67-Jährige noch am Tatort seinen Verletzungen.

Auch die Mutter der Angeklagten wurde im elterlichen Schlafzimmer von beiden Tätern angegriffen. Sie erlitt durch Stiche und Schläge schwere Verletzungen, darunter multiple Stichwunden an den Oberarmen, im Gesicht und am Oberkörper, sowie Frakturen im Mittelgesicht und Kiefer. Ein ausgedehntes Hämatom, das sich durch die Verletzungen bildete, verhinderte einen sofortigen Tod. Die 64-Jährige wurde umgehend ins Universitätsklinikum Freiburg gebracht und dort notoperiert. Ihr anschließender Klinikaufenthalt dauerte bis zum 24. August 2023, gefolgt von einer stationären Rehabilitationsbehandlung bis Mitte Oktober 2023. Sie leidet weiterhin unter den physischen und psychischen Folgen des Angriffs.

Nach der Tat flüchteten die Angeklagten und versteckten sich in einer nahegelegenen Baustellentoilette. Dort wurden sie kurz vor 08:00 Uhr von der Polizei im Besitz der Tatwaffen festgenommen.

Die Große Strafkammer hat als Mordmerkmal die Heimtücke festgestellt und befand, dass die Angeklagten trotz des Konsums von Alkohol und Betäubungsmitteln (unter anderem Kokain) bei der Tat voll schuldfähig waren.

Nach ihrer Festnahme wurde gegen die Angeklagten Untersuchungshaft angeordnet, die bis heute andauert. Beim männlichen Angeklagten wurde diese zwischen dem 16. Oktober 2023 und dem 20. Februar 2024 zur Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen unterbrochen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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