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Ein 54-jähriger Bundeswehroffizier ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Spionage für Russland zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach den Hauptmann wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit schuldig und folgte damit der Strafforderung der Bundesanwaltschaft.

Der Offizier hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Laut Anklage hatte er sich den russischen Streitkräften „fast penetrant angedient“, um ihnen einen strategischen Vorteil zu verschaffen. Die Bundesanwaltschaft betonte, dass der Berufssoldat sensible Informationen weitergegeben habe, die für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung sind.

Die Verurteilung erfolgte im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens, bei dem zahlreiche Beweise gesammelt wurden. Dieser Fall unterstreicht die anhaltende Gefahr durch Spionageaktivitäten fremder Staaten und die Notwendigkeit einer robusten Sicherheitsarchitektur zum Schutz nationaler Interessen.

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