Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 5. August 2024 ein Urteil in einem Staatsschutzverfahren verkündet. Ein 46-jähriger Mann mit deutsch-marokkanischer Staatsangehörigkeit wurde wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Ahrar ash-Sham“ und deren Vorgängerorganisation „Kata’ib Ahrar ash-Sham“ zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Laut Gerichtsfeststellungen reiste der Angeklagte zweimal nach Syrien, um seinen Schwager, ein Mitglied der genannten Organisationen, zu unterstützen. Er begleitete ihn teilweise bewaffnet und in Kampfmontur.
Der Angeklagte gestand den Großteil der Vorwürfe ein. Er gab an, das Vorgehen des syrischen Regimes als ungerecht empfunden zu haben, bestritt jedoch eine Mitgliedschaft in den Organisationen.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das Geständnis, die Reue des Angeklagten, seine Motivation zur Unterstützung der syrischen Bevölkerung und die familiäre Verbundenheit. Zu seinen Lasten wurde die Bedeutung der „Ahrar ash-Sham“ im syrischen Bürgerkrieg gewertet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft können Revision einlegen.
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