Gewalt, Bedrohungen und Nachstellungen, die der Vater gegenüber der Mutter der gemeinsamen Kinder ausübt, können im Einzelfall dazu führen, dass das Sorgerecht allein auf die Mutter übertragen wird. Gewalt, die ein Kind gegen seine Mutter miterlebt, stellt eine Form der Kindesmisshandlung dar. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung die Beschwerde des Vaters gegen die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter zurückgewiesen.
Die Eltern, die mittlerweile geschieden sind, haben zwei Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren. Seit der Trennung im Herbst 2020 leben die Kinder bei der Mutter. Der Vater war sowohl im Jahr 2021 als auch ab Ende 2023 jeweils mit einem halbjährigen Kontakt- und Näherungsverbot belegt. Auf Antrag der Mutter wurde ihr das alleinige Sorgerecht zugesprochen, wogegen der Vater Beschwerde einlegte. Diese hatte jedoch keinen Erfolg.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts, das die gemeinsame elterliche Sorge aufgehoben und auf die Mutter übertragen hatte. Für das Gericht war entscheidend, dass es zwischen den Eltern keine tragfähige soziale Basis für die Ausübung der gemeinsamen Sorge gibt. Die Gewalt, die der Vater gegen die Mutter ausgeübt hat, machte eine für das Sorgerecht notwendige Kommunikation auf Augenhöhe unmöglich. Der Vater hatte die Mutter körperlich angegriffen, verletzt und wiederholt mit dem Tode bedroht. Auch habe er sich impulsiv und unkontrolliert verhalten, wie es aus den Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz deutlich wurde.
Zudem sei es der Mutter aufgrund der wiederholten Todesdrohungen nicht zumutbar, mit dem Vater in sorgerechtlichen Fragen zu kooperieren. Der Vater habe sich mehrfach nicht an die gegen ihn erlassenen Schutzanordnungen gehalten, und die vom Vater an die Mutter gerichteten Todesdrohungen würden eine Basis für eine gemeinsame elterliche Sorge vollkommen untergraben, so das Gericht weiter.
Auch der Wille der Kinder sprach gegen eine Fortführung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Obwohl die Kinder noch relativ jung sind, sei ihr Wunsch, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht erhält, ernst zu nehmen. Die Kinder hatten die Gewalt gegen die Mutter miterlebt, und das Gericht betonte, dass von Kindern erlebte Gewalt eine spezielle Form der Kindesmisshandlung darstellt, die gravierende Risiken für deren Entwicklung mit sich bringt.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es keine milderen Maßnahmen gibt, die ebenso wirksam wären wie die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.9.2024, Az. 6 UF 144/24
Erläuterung:
§ 1671 BGB ermöglicht es einem Elternteil, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, wenn das Wohl des Kindes dies erfordert, insbesondere bei getrenntlebenden Eltern und einer fehlenden Zustimmung des anderen Elternteils.
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