Urteil

Published On: Samstag, 12.10.2024By

Im Strafverfahren vor dem Landgericht München I wurden drei Angeklagte wegen schwerer Straftaten, darunter Geldwäsche, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Ausland und Urkundenfälschung, verurteilt. Die 5. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Petra Wittmann verhängte Freiheitsstrafen von 7 Jahren, 4 Jahren und 9 Monaten sowie 1 Jahr und 9 Monaten.

Die Angeklagten Eduard V. und Maxim I., die als Gesellschafter und Geschäftsführer zweier Münchner Unternehmen agierten, sowie Galina F., die als Buchhalterin in einer Steuerkanzlei tätig war, wurden für ihre Beteiligung an einer weitreichenden kriminellen Organisation verurteilt. Diese Organisation hatte es sich ab 2018 zur Aufgabe gemacht, über ein Schattenfinanzsystem Gelder aus Russland an Firmen in München zu leiten, ohne dabei staatliche Kontrollen zu beachten.

Die Richterin stellte fest, dass die Organisation die russischen Geldtransfers über zwei Firmen in Zypern verschleierte und mit 238 fingierten Rechnungen den Eindruck von Warenlieferungen und Dienstleistungen erweckte, die nie erbracht wurden. Das veruntreute Geld, insgesamt 33 Millionen Euro, wurde dann über Firmen in Panama, Ecuador und den USA weitergeleitet. Eduard V. war für die Geldweiterleitung verantwortlich, während Maxim I. eine koordinierende Rolle innehatte. Galina F. war in die Erstellung der falschen Rechnungen involviert.

Zusätzlich täuschten V. und I. die deutschen Steuerbehörden und fälschten Ausweisdokumente, um ein weiteres Unternehmen zu gründen und Konten zu eröffnen. Während der COVID-19-Pandemie beantragte V. zudem unrechtmäßig Corona-Soforthilfen für ein nicht operatives Unternehmen.

Die Urteile stützten sich auf Geständnisse der Angeklagten sowie auf umfangreiche Beweise, die im Laufe der 22-tägigen Verhandlung gesammelt wurden, darunter abgehörte Telefonate, E-Mails und Kontounterlagen. Das Gericht wertete die unerlaubte Erbringung von Finanzdienstleistungen als Vortat zur Geldwäsche und ordnete die Gruppe als kriminelle Vereinigung im Ausland ein.

Bei der Strafzumessung betonte die Kammer die hohe kriminelle Energie der Angeklagten V. und I. Die Richterin stellte klar, dass die Taten, die Gegenstand des Verfahrens waren, wohl nur die Spitze eines Eisbergs darstellten. Durch ihre Handlungen hätten die Angeklagten in großem Stil Gelder am Staat vorbeigeschleust.

Zwei Angeklagte hatten umfassende Geständnisse abgelegt, was strafmildernd berücksichtigt wurde. Die Verteidigung behauptete eine Verzögerung des Verfahrens, doch die Vorsitzende widersprach und verwies auf die Komplexität des Falls, insbesondere durch die Vernehmung von Zeugen aus dem Ausland.

Die Kammer ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 30 Millionen Euro gegen ein beteiligtes Unternehmen sowie gegen die Angeklagten selbst in Beträgen von 31.000 Euro bis 1,3 Millionen Euro an.

Für die Angeklagte Galina F. wurde der Haftbefehl aufgehoben, während die Untersuchungshaft für Eduard V. und Maxim I. fortgesetzt wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

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