OLG Frankfurt verurteilt IS-Rückkehrerin zu Bewährungsstrafe
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 11. Oktober 2024 die 33-jährige Zuhal A. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Lebensweg und Radikalisierung:
Deutsche Staatsbürgerin mit afghanischen Wurzeln
Schwierige Kindheit geprägt von familiärer Gewalt
Hinwendung zum islamistischen Salafismus ab 2008
Heirat mit einem Konvertiten und gemeinsame jihadistische Überzeugungen
Auswanderung und Leben beim IS:
2011: Ausreise nach Pakistan mit zwei Kleinkindern
Anschluss an die „Islamische Bewegung Usbekistan“ (IBU)
Nach Tod des ersten Ehemanns: Zwangsheirat und Flucht
2014: Dritte Ehe und Übersiedlung in IS-Gebiet in Syrien
Unterstützung des IS durch Haushalt und Kinderversorgung
Mitarbeit im „Märtyrerbüro“ des IS
Flucht und Rückkehr:
März 2019: Ergeben an kurdische Einheiten in Baghuz
Internierung in verschiedenen Lagern in Nordsyrien
November 2022: Rückführung nach Deutschland und Festnahme
Urteilsbegründung:
Strafmildernd: Umfassendes Geständnis, keine Vorstrafen, Distanzierung vom IS
Bewährung aufgrund positiver Entwicklung seit Tatbegehung
Das Urteil ist rechtskräftig, da alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichtet haben.
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