Urteil

Published On: Sonntag, 13.10.2024By

Prediger aus der salafistischen Szene darf vorläufig nicht abgeschoben werden

Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Stadt Bonn gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen, welche die Ausweisung und Abschiebung eines salafistischen Predigers vorerst stoppte. Die Stadt Bonn hatte den Prediger, der zur salafistischen Szene gehört, aufgrund seiner angeblichen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausweisen und in den Kosovo abschieben wollen.

Die Stadt begründete die Ausweisungsverfügung damit, dass der Prediger als Anhänger des jihadistischen Salafismus durch seine Tätigkeit als Prediger, seine Verbindungen zu radikalen Gruppen und seinen Einfluss auf die Szene eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle. Trotz seiner familiären Bindungen in Deutschland, einschließlich einer deutschen Ehefrau und drei Kindern, sah die Stadt eine Abschiebung als gerechtfertigt an.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte den Eilantrag des Betroffenen jedoch angenommen und die Ausweisung gestoppt. Es begründete dies damit, dass das von der Stadt Bonn vorgelegte Material keine ausreichende Grundlage biete, um ein öffentliches Ausweisungsinteresse festzustellen. Die bloße Zugehörigkeit zur salafistischen Szene reiche ohne weitere konkrete Anhaltspunkte nicht aus, um von einer Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung auszugehen.

Auch das Oberverwaltungsgericht schloss sich dieser Sichtweise an. Es stellte fest, dass die von der Stadt vorgebrachten Beweise nicht ausreichten, um die behauptete Gefahr durch den Antragsteller zu belegen. Insbesondere seien die behaupteten Verbindungen zu radikalen Gruppen und mutmaßliche Pläne für Gewalttaten nicht ausreichend nachgewiesen worden. Zudem betonte das Gericht den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie und hob hervor, dass im Rahmen einer Interessenabwägung die familiären Bindungen des Betroffenen eine wichtige Rolle spielten.

Das Urteil ist rechtskräftig, und der Prediger darf vorerst in Deutschland bleiben, bis die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren geklärt wird.

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