Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 29. Dezember 2015 den Treuhänder sowie die Prospektverantwortlichen zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund einer Anlageberatung Beteiligungen an der MLR Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG sowie an der MLR 2 Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG gezeichnet hatte. Der Kläger machte nun geltend, von dem Anlageberater fehlerhaft beraten worden zu sein, da er nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. Das Gericht prüfte daraufhin den Emissionsprospekt dahingehend, ob dieser ausreichend auf die bestehenden Risiken hinwies. „Hierbei konnte festgestellt werden, dass der Emissionsprospekt nicht genügend über die Forfaitierungsquote und zusätzliche Aufgaben der Vertriebsgesellschaft aufklärte “.In der mündlichen Verhandlung erteilte das Gericht bereits den vorläufigen rechtlichen Hinweis, dass es von einer Haftung der Beklagten ausgehe. Gleichwohl verweigerten die Beklagten jegliche gütliche Einigung. Daraufhin entschied das Landgericht mir Urteil vom 29. Dezember 2015, dass der Treuhänder sowie die Prospektverantwortlichen dem Käger für Schadensersatz haften, weil der verwendete Emissionsprospekt fehlerhaft ist.
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