Bereits das Landgericht Hamburg hatte die Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG, vormals EECH GmbH & Co. Solar Invest KG, zu Schadenersatz verurteilt, weil diese nicht darauf hingewiesen hatte, dass gegen ihren damaliger Geschäftsführer, Tarik Ersin Yoleri, zum Zeitpunkt der Ausgabe der Genussrechte strafrechtlich wegen Vermögensdelikten zum Nachteil der Anleger ermittelt wurde. Das Hanseatischen Oberlandesgericht hat die Berufung gegen das Urteil des Landgericht Hamburg zurückgewiesen und die Gesellschaften rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt, weil der Emissionsprospekt vom 15. Mai 2007 zu der Ausgabe von verbrieften Genussrechten fehlerhaft war.
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