Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat am 8. Oktober 2024 die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Görlitz (Außenkammern Bautzen) abgewiesen. Das Urteil vom 27. Februar 2024, das den Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilte, ist damit rechtskräftig.
Laut Feststellungen des Gerichts legte der Angeklagte am 4. August 2023 frühmorgens in der Stadtkirche Großröhrsdorf Feuer. Motiv war offenbar ein tiefer Groll gegen die örtliche Kirchengemeinde und besonders den Pfarrer. Der Brand, der in einem Nebenraum mit Benzin entfacht wurde, breitete sich nach einer Explosion im Altarbereich auf das gesamte Gebäude aus. Die Kirche brannte bis auf die Grundmauern nieder, wobei auch die Turmspitze einstürzte. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 35 Millionen Euro. Besonders schwer wiegt, dass das Gotteshaus erst zwischen 2012 und 2018 aufwändig saniert worden war.
Die Verurteilung erfolgte gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 2 StGB, der die Brandstiftung an Gebäuden für religiöse Zwecke unter Strafe stellt. Bei der Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof wurden keine Rechtsfehler zuungunsten des Angeklagten festgestellt.
Vorinstanz: Landgericht Görlitz – Außenkammern Bautzen – Urteil vom 27. Februar 2024 – 9 KLs 550 Js 27281/23
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